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19.4575 · Interpellation · 2019-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ausländerinnen und Ausländer (vor allem Georgierinnen und Georgier) ohne legalen Status und mit schweren Krankheiten reisen mehrere tausend Kilometer, um in der Schweiz gratis behandelt zu werden. Einige beantragen zudem Asyl aus "medizinischen Gründen". Hat die Person ein Bundesasylzentrum durchlaufen, ist sie gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) grundversichert. Ist dies nicht der Fall, hat er oder sie keine Krankenversicherung.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Ist der Bundesrat über dieses Phänomen Informiert?

2. Wie viele Leute kommen mit dem Ziel in die Schweiz, bei ihrer Ankunft eine kostenlose Behandlung zu erhalten?

3. Wer trägt die Kosten für Ausländerinnen und Ausländer ohne Grundversicherung gemäss KVG? Wie hoch sind diese Kosten?

4. Wie hoch sind die Gesundheitskosten für Personen, die ein Bundesasylzentrum durchlaufen haben und somit gemäss KVG grundversichert sind?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es ist bekannt, dass einzelne Asylsuchende an schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen leiden, die dringlich behandelt werden müssen. Auf Asylgesuche, die alleine aus medizinischen Gründen eingereicht werden, muss gemäss Art. 31a Abs. 3 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) grundsätzlich nicht eingetreten werden.

2. Der Bund führt keine Statistiken über die Asylgründe und über die Anzahl Personen, welche zwecks medizinischer Behandlung in die Schweiz einreisen.

3. Gemäss Art. 3 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) ist jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz versicherungspflichtig. Nicht versicherungspflichtig sind somit Personen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz begründet haben, beispielsweise Personen, welche kein Asylgesuch gestellt haben und sich ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung in der Schweiz aufhalten. Gemäss Art. 21 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG; SR 851.1) ist der Aufenthaltskanton für diese Personengruppe unterstützungspflichtig. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, wie hoch die Gesundheitskosten sind, welche von den Kantonen oder Gemeinden für diese Personengruppe im Rahmen einer Nothilfegewährung übernommen wurden.

4. Seit dem 1. Juni 2019 werden alle Asylsuchenden bereits während ihrer Unterbringung in den Bundesasylzentren krankenversichert. Der Bund bezahlt für jede Person die Prämien für ein Hausarztmodell sowie Selbstbehalt und Franchise. Im Durchschnitt betragen die Gesundheitskosten pro Aufenthalt und Person, welche 2019 in ein Bundesasylzentrum eingetreten ist, rund CHF 1'000.-.

Antwort des Bundesrates.

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