Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen eines allgemeinen Verbots von Werttransporten während der Nacht in der Schweiz
19.4609 · Postulat · 2019-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die sozioökonomischen Auswirkungen der nachstehenden Massnahmen zu bewerten:
1. allgemeines Verbot von Werttransporten während der Nacht in der Schweiz, unabhängig vom Gewicht der Fahrzeuge,
2. Einschränkung des maximal zulässigen pro Fahrzeug transportierten Wertes.
Begründung
Die Angriffe auf Werttransporte haben im Kanton Waadt in den vergangenen Monaten drastisch zugenommen. Der Staatsrat des Kantons Waadt hat aus diesem Grund am 11. Dezember 2019 spezifische Bestimmungen erlassen, die sofort in Kraft getreten sind. Demnach sind Werttransporte auf dem Gebiet des Kantons Waadt nur zwischen 05:00 Uhr und 22:00 Uhr mit gepanzerten Fahrzeugen mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen erlaubt. Ausserdem darf pro Fahrzeug nur ein Gesamtwert von maximal zehn Millionen Schweizer Franken transportiert werden.
Auf Bundesebene verbietet die Verkehrsregelnverordnung (VRV) in ihrer derzeitigen Fassung den Werttransportunternehmen den Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen während der Nacht, also im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr. Der Bundesrat lehnt es trotz mehrerer parlamentarischer Vorstösse ab, eine Änderung der VRV in Betracht zu ziehen, um den Werttransportunternehmen die Verwendung gepanzerter Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht während der Nacht zu gestatten.
Einige Organisationen verlangen nun Werttransporte während der Nacht, unabhängig vom Gewicht der Fahrzeuge, auf Bundesebene zu verbieten. Zusätzlich wird teilweise gefordert, den maximalen Transportwert pro Fahrzeuge zu beschränken. Wie steht der Bundesrat zu solchen Forderungen?
Derart drastische Massnahmen hätten sehr wahrscheinlich nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der Werttransportunternehmen, deren Kunden (Bankgewerbe, Detailhandel, Edelmetallindustrie, Uhrenbranche usw.) sowie die Konsumenten und die Wirtschaft im Allgemeinen. Im Interesse einer offenen, konstruktiven und dokumentierten politischen Debatte ist es daher von grosser Bedeutung, diese Auswirkungen genau zu bewerten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das allgemeine Nachtfahrverbot für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung wurde insbesondere eingeführt, um die Bevölkerung vor Verkehrslärm zu schützen. Fahrzeuge bzw. Transporte, die nicht unter die entsprechenden Regelungen (vgl. dazu Art. 2 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01] bzw. Art. 91ff. der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 [VRV; SR 741.11]) fallen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen. Gepanzerte Werttransporter, die weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen, sind vom allgemeinen Nachtfahrverbot nicht betroffen.
Ein allgemeines Verbot von Werttransporten während der Nacht, unabhängig vom Gewicht der Fahrzeuge, drängt sich nach Ansicht des Bundesrates nicht auf, weil die Sicherheit des eingesetzten Personals ohne Änderung des geltenden Rechts gewährleistet werden kann (vgl. Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Feller [19.3425, Ausnahme vom Nachtfahrverbot für Geldtransporter über 3,5 Tonnen]). Die entsprechenden Transportunternehmen können auch selber geeignete Vorkehrungen zur Erhöhung der Sicherheit treffen.
Zudem würde sich der Vollzug eines Nachtfahrverbotes bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen als kaum umsetzbar erweisen. Im Gegensatz zu Fahrzeugen über 3,5 Tonnen unterliegen diese keinem generellen Nachtfahrverbot.
Die geforderte Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen ist daher nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.