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19.462 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-20

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Parlamentsrecht ist so anzupassen, dass Entschädigungen für Mandate, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ausserhalb des eidgenössischen Parlamentsbetriebes ausüben, maximal der Höhe der Parlamentsentschädigung entsprechen dürfen. Konkret dürfen Taggelder von Mandaten nicht höher sein als Taggelder, die ein Parlamentsmitglied für das Parlamentsmandat erhält. Dasselbe gilt für Pauschalen, Entschädigungen für Vorbereitungs- sowie Nachbereitungszeit sowie für die Vergütung von allfälligen Ausgaben wie zum Beispiel Reise-, Übernachtungs- und Mahlzeitenentschädigungen. Es sollen Ausnahmeregelungen geschaffen werden für ordentliche berufliche Tätigkeiten und einzelne Tagesaufträge.

Begründung

Gutbezahlte Verwaltungsrats-, Verbands- oder politische Beratungsmandate sind unter Parlamentarierinnen und Parlamentariern keine Seltenheit. Im Vorteil sind finanzkräftige Lobby-Organisationen, Unternehmen, Verbände usw., welche Parlamentarierinnen und Parlamentariern lukrative Mandate anbieten und für ihre Anliegen einspannen können.

Dies bedroht die finanzielle Unabhängigkeit bei politischen Entscheiden und schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik. Die derartige Vermischung von finanziellen und politischen Interessen gefährdet die Demokratie und kann bis hin zu korruptem Verhalten führen.

Zurzeit müssen Interessensbindungen zwar offengelegt werden, nicht jedoch die Höhe der Entschädigung. Mit der parlamentarischen Initiative soll zukünftig die Höhe der Entschädigung begrenzt werden. Die Entschädigung für Mandate ausserhalb der Parlamentstätigkeit soll sich nach der Entschädigung für das Parlamentsmandat richten.

Die parlamentarische Initiative zielt auf eine exzessive Anhäufung von Verwaltungsrats-, Verbands- und politischen Beratungsmandaten oder ähnlichem, die insbesondere mit dem Parlamentsmandat in Verbindung stehen. Es geht nicht darum, die ordentliche berufliche Tätigkeit sowie einzelne Aufträge wie Kursleitungen oder die Teilnahme an Tagungen einzuschränken.