19.4627 · Interpellation · 2019-12-20
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die "China Cables" zeigen auf, dass der chinesische Überwachungsstaat weit über die Staatsgrenzen Chinas hinausgeht. So belegen beispielsweise die geleakten Dokumente wie die uigurische Exilgemeinschaft gezielt überwacht werden soll. Auch die Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz berichteten schon seit geraumer Zeit über vermehrte Einschüchterungsversuche. Ein Bericht 1 hat die Entwicklung dokumentiert und analysiert. Ein weiteres Instrument der chinesischen Einflussnahme sind Konfuzius-Institute an Schweizer Universitäten. Erst gerade kürzlich hat die Deutsche Bundesregierung anerkannt, dass der chinesische Staat Einfluss auf Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialien an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt. Auch im Lagebericht 2016 des Nachrichtendienstes des Bundes wurde die Frage beleuchtet, welchen Hintergrund die Konfuzius-Institute bei der Verbreitung der Interessen und der Ideologie der chinesischen Regierung spielt. In einem Zeitungsartikel des Tages Anzeigers wurden zudem auch Einmischungsversuche (am 4.12.2019) durch die chinesische Botschaft am Konfuzius Institut in Basel publik.
1. Besitzt der Bundesrat einen Überblick über Aktivitäten der chinesischen Botschaft, welche die Einschüchterung und Überwachung der exiltibetischen und exiluigurischen Gemeinschaft bezwecken? Sind von diesen Aktivitäten der chinesischen Regierung auch Schweizer Bürger, staatliche Institutionen und Firmen betroffen? Wenn ja, welche konkreten Gegenmassnahmen wurden eingeleitet?
2. Haben Mitglieder der exiluigurischen und exiltibetischen Gemeinschaft gegenüber den Behörden ein vermindertes Sicherheitsgefühl zum Ausdruck gebracht? Wenn ja, wie beabsichtigen die Schweizer Behörden zu reagieren um den Schutz elementarer Grundrechte wie die Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten?
3. Ist es unter diesen Umständen zumutbar, von nichtanerkannten Flüchtlingen uigurischer und tibetischer Herkunft zu verlangen, bei der chinesischen Botschaft vorzusprechen, um "heimatliche" Dokumente zu besorgen, beispielsweise für Reisepässe und der Erneuerung des Aufenthaltsstatus?
4. Wie stuft der Bundesrat die in der Schweiz ansässigen Konfuzius-Instituten ein und hat der Bundesrat Kenntnis von der genauen Situation an den Universitäten? Werden die Aktivitäten der Konfuzius-Institute evaluiert, beispielsweise nach ihrem wissenschaftlichen Nutzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Chinesische Dienste sind an in der Schweiz ansässigen Diasporagemeinschaften interessiert, darunter Personen tibetischer und uigurischer Ethnie sowie ihrer Organisationen. Bezüglich Spionage stellt China eine relativ grosse Bedrohung für die Schweiz dar. Nachrichtendienstliche Offiziere können sowohl unter diplomatischer Tarnung als auch mit einer anderen Tarnung arbeiten. Einschüchterung und Überwachung von ausländischen Gemeinschaften in der Schweiz können strafrechtlich geahndet werden. Der Nachrichtendienst des Bundes verfolgt die diesbezügliche Lage genau, informiert entsprechend den Bundesrat und nimmt alle präventiven Massnahmen vor, die dazu geeignet sind, illegale oder unerwünschte Aktivitäten zu bekämpfen. Solche Aktivitäten und insbesondere verbotener Nachrichtendienst können auch Schweizer Bürger, Firmen und Organisationen betreffen. Bei konkreten Hinweisen auf Begehung von Straftaten leitet der NDB alle sachdienlichen Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
2. Die Behörden erhalten regelmässig einzelne Hinweise auf Überwachung oder Druckausübung, wobei sich in Bezug auf die uigurischen und tibetischen Gemeinschaften in den letzten Jahren keine signifikante Erhöhung feststellen lässt. Der Bundesrat nimmt den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit und weiterer verfassungsmässiger Grundrechte in der Schweiz sehr ernst. Er berücksichtigt dieses Thema, wie auch weitere Menschenrechtsfragen, anlässlich der regelmässigen diplomatischen Treffen mit seinen ausländischen Partnern.
3. Abgewiesene Asylsuchende tibetischer oder uigurischer Ethnie werden gemäss aktueller Praxis nicht aufgefordert, auf der chinesischen Vertretung ein Reisedokument zu beschaffen. Haben sie im Rahmen des Asylverfahrens ihre tatsächliche Identität nicht offengelegt, werden sie aufgefordert, dies nachzuholen, damit ihre Schriftenlosigkeit abgeklärt werden kann. Das Staatssekretariat für Migration prüft entsprechende Gesuche immer im Einzelfall.
4. Die internationale Zusammenarbeit ist ein fester Bestandteil der schweizerischen Politik zur Förderung der Bildung, der Forschung und der Innovation. Die einzelnen schweizerischen Hochschulen haben ihre je eigene internationale Strategie entwickelt, die sie im Rahmen ihrer Autonomie umsetzen. Das Genfer Konfuzius-Institut ist eine rein wissenschaftlich orientierte Plattform, welche dem akademischen Austausch dient. Es ist der Universität Genf angegliedert, welche für dessen gutes Funktionieren sorgt. So führt u.a. ein Mitglied des Rektorats monatliche Besprechungen mit der Geschäftsleitung des Instituts. Der Direktor des Instituts ist ein von der Universität Genf angestellter Schweizer. Das Basler Konfuzius-Institut, das vor allem Sprachkurse und Workshops anbietet, ist dagegen als eigenständiger Verein nach ZGB organisiert. Es handelt sich nicht um ein universitäres Institut im Sinne einer Gliederungseinheit, und auf akademischer Ebene findet - abgesehen von seltenen, speziell evaluierten Kursangeboten - keine Zusammenarbeit mit der Universität statt. Aktuell gehören zwei von sieben Vorstandsmitgliedern der Universität Basel an.
Antwort des Bundesrates.