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19.477 · Parlamentarische Initiative · 2019-09-10

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das geltende Recht ist so zu ändern, dass die Rolle des Parlamentes bei der Festlegung der internationalen Handelspolitik gestärkt wird; insbesondere durch die Bestimmung von Zielen und roten Linien für die Einfuhr von Lebensmitteln in den Verhandlungen zu Handelsabkommen.

Begründung

Der Bund schliesst immer wieder Handelsabkommen ab mit verschiedenen Ländern, um den wirtschaftlichen Austausch zu erleichtern. Kein Zweifel, die Schweiz braucht diese Abkommen, vor allem für ihre Industrie und Wirtschaftszweige, insbesondere für den Pharmabereich.

Diese Abkommen behandeln oft nicht nur eine Zollsenkung, sondern auch eine Harmonisierung der Regeln bezüglich der Produktionsstandards. Diese Regeln haben unmittelbare Auswirkungen auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, vor allem bei importierten Lebensmitteln. Konsequenzen sind auch für zahlreiche Arbeitsplätze in der Schweizer Agrar- und Ernährungswirtschaft spürbar.

Der Inhalt dieser Handelsabkommen wird jeweils erst bekannt, wenn diese bereits unterzeichnet sind. Zu diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Ziele zu definieren oder rote Linien zu ziehen, die bei den Verhandlungen nicht überschritten werden dürfen. Das Parlament hat einzig die Wahl, das Abkommen anzunehmen oder abzulehnen, oder es bleibt das Referendum, das ein Abkommen als Ganzes zur Abstimmung vors Volk bringen würde.

Die Schweiz strebt ein wirtschaftliches Wachstum und den Erhalt einer Landwirtschaft an, die die Produktion hochwertiger einheimischer Lebensmittel sichert. Aus diesem Grund muss das Parlament stärker in den Prozess involviert sein und vor den Verhandlungen den Rahmen, die Ziele und die roten Linien festlegen. Insbesondre durch:

- die Bestimmung der potenziellen Partner für künftige Abkommen;

- die transparente Offenlegung der Gewinner und der Verlierer eines Abkommens;

- die Beschreibung und die klare Identifizierung von Lebensmitteln oder Tieren aus einer Produktion oder Haltung mit Verfahren oder Substanzen, die in der Schweiz verboten sind (GVO, Antibiotika, Wachstumshormone, Pflanzenschutzmittel);

- die Anerkennung und den Schutz der schweizerischen geografischen Angaben (GUB und GGA), mit der Garantie, dass Betrug und Kopie verfolgt und geahndet werden;

- die Regulierung der Importe, um die einheimische Produktion nicht zu gefährden;

- die systematische Evaluation der bestehenden Abkommen, mit dem Ziel, daraus die entsprechenden Lehren für die Entwicklung der Handelspolitik zu ziehen;

- die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien und sozialen Kriterien.

Ich bitte das Parlament, diese Initiative zu unterstützen, damit wir unsere demokratische Rolle im Prozess der Handelsabkommen stärken können.