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19.489 · Parlamentarische Initiative · 2019-09-26

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes soll um eine Bestimmung ergänzt werden, welche den Bundesrat anhält, sich in den Botschaften zu Erlassentwürfen zur Einhaltung der in der Verfassung verankerten Sozialziele zu äussern.

Begründung

Unsere Verfassung enthält in Artikel 41 die für unsere Gesellschaft sehr wichtigen Sozialziele. Aus den Sozialzielen lassen sich zwar keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen ableiten, sie sollen aber dennoch Richtschnur für unser Handeln und für politische Entscheide sein.

In den letzten Jahren sind die Sozialwerke wie die AHV, die IV, die EL unter starkem Druck. Im politischen Prozess und in den Debatten stehen die finanziellen Aspekte der Vorlagen oft im Vordergrund. Es besteht darum die Gefahr, dass die übergeordneten Aspekte, wie sie in den Sozialzielen formuliert sind, verloren gehen oder zu wenig Beachtung erfahren. Um dem entgegenzuwirken, sollen die Botschaften auch Angaben bezüglich der Einhaltung der Sozialziele enthalten, wie dies heute bezüglich der anderen in Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes aufgeführten Themen der Fall ist.