19.491 · Parlamentarische Initiative · 2019-09-27
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der "legislative Fussabdruck" soll in allen wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses konsequent dokumentiert werden, einschliesslich Transparenz bei Eingaben und/oder dem Einbezug von externen Fachpersonen und Organisationen bei den Vorarbeiten zu Gesetzen durch die Verwaltung.
Konkret sollen folgende Bereiche geregelt werden:
1. In den Erläuterungen zu Vernehmlassungsvorlagen ist darzulegen, welche verwaltungsexternen Fachpersonen und Interessenvertretende zu welchem Thema bei der Erarbeitung des Vorentwurfes einbezogen wurden (z. B. in einer Arbeitsgruppe). Berichte von Arbeitsgruppen ebenso wie die Eingaben von Lobbyierenden sind zu dokumentieren und aktiv zu veröffentlichen.
2. Den gleichen Vorgaben zu genügen haben die bundesrätlichen Botschaften ebenso wie Berichte der Parlamentsorgane bei Vorlagen, welche das Parlament selbst ausarbeitet.
3. Parlamentarische Kommissionen sind gehalten, über Kontakte mit Sachverständigen ausserhalb der Verwaltung und Lobbyierenden (z. B. in Anhörungen) konsequent zu informieren und deren Eingaben ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen.
Begründung
Lobbying ist ein fester Bestandteil einer pluralistischen Demokratie. Es liegt im staats- und demokratiepolitischen Interesse, dass unterschiedlichste Gruppierungen ihre Haltung zu anstehenden politischen Entscheidungen einbringen und diese entsprechend beeinflussen. Damit dieses Lobbying als rechtsstaatlich und demokratiepolitisch legitim gelten kann, bedarf es namentlich drei zentraler Voraussetzungen: Transparenz, Integrität und chancengleicher Zugang: Es muss jederzeit hinreichend transparent und nachvollziehbar sein, wer mit welchen Interessen auf den gesetzgeberischen Entscheid Einfluss nimmt.
Eine Untersuchung von Transparency International Schweiz zeigt, dass das Lobbying in der Bundespolitik heute ungenügend geregelt ist. Im Lobbying-Alltag finden die wirkungsvollsten Einflussnahmen nach wie vor fernab der Öffentlichkeit statt. Also in den abgeschirmten Vorverfahren der Verwaltung, durch informelle Gruppierungen von Ratsmitgliedern und Lobbyisten sowie innerhalb der nichtöffentlichen Parlamentskommissionen.
Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorstösse (19.3567, 15.438) betont hat, dass es Sache des Parlamentes sei, das Lobbying transparent zu regeln, muss das Parlament nun aktiv werden. Es ist Zeit, das Vertrauen in die Demokratie durch die Einführung eines "legislativen Fussabdrucks" zu stärken.