19.493 · Parlamentarische Initiative · 2019-09-26
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Im Stromversorgungsgesetz (StromVG) soll ein Ausschreibemodell für gewerbliche und bäuerliche Fotovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden und Anlagen aufgenommen werden. Ausgeschrieben wird entweder eine Mindestpreisgarantie für 15 bis 20 Jahre ("contracts for difference") oder entsprechend höhere Ansätze für die Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch.
Begründung
Die aktuelle Förderpolitik bei erneuerbaren Energien führt zu Fehlanreizen, die besonders in der Landwirtschaft oft zu sehen sind: Grosse Stalldächer sind oft nur zu einem kleinen Teil mit Solaranlagen bedeckt. Grund ist, dass sich das Schweizer Modell der Einmalvergütung nur bedingt für die Finanzierung grösserer Anlagen eignet, weil der Eigenverbrauch zu gering ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb während der Amortisationszeit zu sichern. Wenn Dächer nur teilweise gedeckt werden, führt das zu einer schlechten Ausnutzung des Potenzials. Ausgerechnet Grossanlagen, die aufgrund der Skaleneffekte noch günstiger als Kleinanlagen sind, bleiben damit aussen vor.
Die Strompreise in Europa sind in den letzten zwei Jahren gestiegen. Die Schliessung von Kohlekraftwerken führt dazu, dass die Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen zunimmt. Grosse Fotovoltaikanlagen können inzwischen in vielen Ländern Europas ohne Subventionen realisiert werden, wenn sie eine Mindestpreisgarantie in Höhe der aktuellen Marktpreise erhalten.
Bei stabil bleibenden oder weiter steigenden Preisen am Strommarkt würde der Netzzuschlagfonds bei günstigen Projekten nur als Preisgarant fungieren, es entstehen keine direkten Kosten. Wenn auch bei grossen Anlagen auf Einmalvergütungen gesetzt wird, braucht es höhere Tarife für Anlagen ohne Eigenverbrauch. Es soll geprüft werden, welches Modell ("contract for difference" oder Einmalvergütungen) sich besser eignet bezüglich Kosteneffizienz und Wirkung.