19.494 · Parlamentarische Initiative · 2019-09-27
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Gesetz sei folgendermassen anzupassen: Alle Kantone seien zu verpflichten, ihren Steuerpflichtigen zu ermöglichen, den doppelten Betrag der durchschnittlichen jährlichen kantonalen Krankenkassenprämien für die Grundversicherung steuerlich in Abzug zu bringen.
Begründung
Für immer mehr Menschen in der Schweiz wird die Bezahlung der Krankenkassenprämien zu einem grossen Problem. Die mit dieser Initiative geforderte Massnahme trägt wirksam dazu bei, die Steuerpflichtigen in allen Kantonen zu entlasten.
In diversen Kantonen sind ähnliche Massnahmen mit kantonalen Initiativen in die Wege geleitet worden. Ein der vorliegenden Initiative sehr ähnlicher Vorstoss wurde in Genf gestartet, in eine vergleichbare Richtung geht eine Initiative in Zürich. Indem der vorliegenden Initiative Folge gegeben wird, wird der Kommission für Rechtsfragen ermöglicht, den Initiativtext in der zweiten Phase zu überarbeiten und anzupassen - zum Beispiel, indem ein Mittelweg zwischen der "Genfer Lösung" und der "Zürcher Lösung" gewählt wird. Resultat muss jedoch zwingend sein, dass die Last der Krankenkassenprämien für die Bürgerinnen und Bürger reduziert wird.