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19.499 · Parlamentarische Initiative · 2019-12-02

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 9 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes ist so anzupassen, dass die Ratsmitglieder, die im Auftrag einer Kommission im Rat Bericht erstatten, eine dem Umfang des Geschäfts entsprechende Entschädigung erhalten.

Begründung

Seit dem Erlass des Parlamentsressourcengesetzes am 18. März 1988 erhalten die Ratsmitglieder, die im Auftrag einer Kommission im Rat Bericht erstatten, für jeden mündlichen Bericht ein halbes Taggeld. Diese schlichte Regelung aus einer Zeit, als noch gar keine ständigen Kommissionen existierten, mag seinerzeit opportun und praktikabel gewesen sein.

Nicht mehr zeitgemäss ist weniger die schiere Höhe eines halben Taggelds, sondern die Ausgestaltung als fixe Pauschale. Es ist schlicht unverhältnismässig, die Berichterstattung im Rat für ein kleines, simples Geschäft (etwa die blosse Vorberatung einer Motion oder gar einer Petition) gleich hoch zu entschädigen wie für die Detailberatung einer hunderte Seiten starken, komplexen Gesetzesrevision. Eine gewisse Differenzierung der Entschädigung nach Umfang des Geschäfts, vielleicht aufgeteilt in drei Kategorien, wäre angemessener. Durch eine fairere Regelung würden die Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten wohl auch wieder mehr Berichterstatter aus der Kommission finden, anstatt diese selber an die Hand nehmen zu müssen.

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