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19.500 · Parlamentarische Initiative · 2019-12-09

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung des Dossiers

"(Bürgschaftswesen-) Hochseeschifffahrt".

Die PUK soll insbesondere folgende Fragenkomplexe aufarbeiten:

1. Kontrolle und Führung der (Bürgschaftswesen-) Hochseeschifffahrt durch den Bundesrat seit Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits (Bundesbeschluss vom 5. Juni 2002).

2. Kontrolle und Führung durch die Verwaltung, insbesondere BWL und SSA, seit Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits (Bundesbeschluss vom 5. Juni 2002).

3. Rolle der Geldinstitute, insbesondere jener mit gesicherten Forderungen, und der Revisionsgesellschaften.

Begründung

Die Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe kommen den Bund teuer zu stehen. Von den ursprünglich 47 Hochseeschiffen Ende 2016 mit verbürgten Krediten in Höhe von rund 794 Millionen Franken verfügen Mitte Oktober 2019 noch 26 Hochseeschiffe über Bürgschaften in Höhe von rund 500 Millionen Franken. Trotz der vom WBF in Absprache mit dem EFD angeordneten und umgesetzten Massnahmen zur Stärkung der Schiffsgesellschaften unter Schweizer Flagge konnten und können weitere Bürgschaftsziehungen nicht, vermieden werden. Bereits 2017 blieb dem Bund ein Schaden von rund 200 Millionen Franken (aktuell beansprucht, Nachtragskredit betrug Fr. 215 Millionen). Nun droht erneut ein Schaden in der Höhe von rund 129 Millionen Franken, welcher nun mit vorliegendem Nachtragskredit (11a) gedeckt werden soll.

Bundesrat und Verwaltung haben keine oder ungenügende Massnahmen ergriffen, weshalb nach 2017 nun erneut Bürgschaften gezogen wurden. Scheinbar wurde (erneut) von der entsprechenden Unternehmung zu lange mit dem Verkauf der Schiffe gewartet, sodass der Verlust für den Bund umso grösser ausfällt. Der Bund hat auch im vorliegenden Fall zu wenig Druck ausgeübt. Gemäss Botschaft begründet der Bund dies damit, dass er als Bürge keine rechtlichen Grundlagen hat, formal Einfluss zu nehmen.