19.5050 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 18.4136 ruft der Bundesrat die in der Schweiz herrschende Praxis der Überprüfung der Stimmberechtigung in den Abstimmungslokalen in Erinnerung. In der Regel wird nur der Stimmrechtsausweis kontrolliert. Auf meine Frage, ob es abgesehen vom Fall der Abstimmung vom 18. Juni 2017 in der Stadt Moutier schon andere gleichartige Fälle gab, begnügte sich der Bundesrat mit der Antwort, dass noch kein eidgenössischer Urnengang wegen mangelhafter Kontrolle der Stimmberechtigung annulliert worden sei. Wie aber sieht es bei kantonalen und kommunalen Urnengängen aus?Gab es schon Fälle, in denen eine Abstimmung für ungültig erklärt wurde, weil in den Abstimmungslokalen die Identität der Stimmenden nicht überprüft wurde?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)