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19.5065 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Migrantinnen und Migranten, die in Wohnungen untergebracht sind, müssen die Abgabe entrichten. Gemessen an ihrem niedrigen Einkommen handelt es sich um einen enorm hohen Betrag.

Eine Befreiung dieser Haushalte ist im neuen Radio- und Fernsehgesetz nicht vorgesehen. Lediglich Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder zur IV erhalten, können befreit werden (Art. 69b RTVG).

Hat das Staatssekretariat für Migration diesen Kostenpunkt berücksichtigt und die Höhe der Leistungen zugunsten von Asylsuchenden entsprechend angepasst?