19.5111 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 1. Januar 2019 werden die Finanzhilfen nach Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes nicht mehr ausgerichtet. Es obliegt nun den Kantonen, Beratungsangebote und Massnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung von Personen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben unterbrochen haben, zu finanzieren.
1. Welche Massnahmen haben die Kantone ergriffen, um die Folgen des Wegfalls der erwähnten Angebote abzufedern?
2. Sorgen die Kantone dafür, dass Massnahmen, die bislang durch das Gleichstellungsgesetz finanziert wurden (z. B. Beratungsangebote), weitergeführt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)