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19.5121 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Schweizerische Anbieter können sich gegen einen Herausgabebefehl nach US-Recht wehren, wenn sie nachweisen, dass Betroffene nicht US-Bürgerinnen und Bürger sind, sich nicht in den USA aufhalten und Bestimmungen des Sitzstaates verletzt würden (wie z. B. Art. 271/273 des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Voraussetzung ist aber ein bilaterales Rechtshilfeabkommen. Experten sagen (NZZaS 15. Dezember 2018), ein solches würde den Schutz der Kunden von Schweizerischen Rechenzentren deutlich verbessern.

Ist der Bundesrat bereit, entsprechend Verhandlungen einzuleiten?