19.5126 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Laut einem Artikel der "Luzerner Zeitung" vom 25. Februar 2019 führt der Bundesrat eine Liste mit vier Ländern, mit denen sich Ausschaffungen schwierig gestalten (Algerien, Marokko, Äthiopien und Iran). Eritrea, mit welchem zwangsweise Ausschaffungen noch immer nicht möglich sind, figuriert nicht auf dieser Liste.
- Weshalb wird Eritrea auf dieser Liste nicht erwähnt?
- Plant der Bundesrat, Eritrea auf diese Liste aufzunehmen?
- Oder geniesst die zwangsweise Rückschaffung von eritreischen Wirtschaftsmigranten keine Priorität?