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19.5136 · Fragestunde. Frage · 2019-03-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Parlament hat im Jahr 2007 entschieden, die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe bis zum 30. Juni 2020 zu befristen. Dem Bundesrat zufolge werden die Steuererleichterungen mit dem neuen CO2-Gesetz überflüssig: Zum einen passt sich die Schweiz an die EU an, indem sie die Massenbilanzmethode zur Überprüfung anwendet, zum andern erhöht sie den Kompensationssatz pro Tonne von 160 auf 320 Franken.

Wird der Bundesrat Überbrückungsmassnahmen vorsehen, um weiterhin Steuererleichterungen zu gewähren, da das neue CO2-Gesetz im Juni 2020 noch nicht in Kraft sein wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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