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19.5137 · Fragestunde. Frage · 2019-03-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Viele Fotovoltaik-Projekte sind bereits vor Jahren zur KEV angemeldet worden.

Besteht aufgrund der Realisierungswahrscheinlichkeit kein zusätzlicher Spielraum für einen zügigeren Abbau der Warteliste für die Gross-Einmalvergütung?

Stellungnahme des Bundesrates

Aus dem Netzzuschlagsfonds wird der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion mit verschiedenen Instrumenten gefördert. Mit einem Gesamtbudget von 250 Millionen Franken erhalten 2019 rund 13 500 kleine und rund 1700 grosse Fotovoltaikanlagen eine Einmalvergütung. Die Anmeldungen wurden vor etwa sechs Jahren und in Erwartung einer Einspeisevergütung getätigt. Die Berechnung und Freigabe der Fördermittel 2019 für grosse Anlagen (Greiv) erfolgte deswegen bereits unter Berücksichtigung einer Realisierungswahrscheinlichkeit von nur 30 Prozent. Somit konnte ein sehr grosses Kontingent von etwa 330 Megawatt nichtrealisierter Fotovoltaikanlagen freigegeben werden. Die aktuelle Wartezeit für Einmalvergütungen für grosse Anlagen beträgt etwa zwei Jahre. Aufgrund der gestiegenen Marktpreise ergibt sich noch im Jahr 2019 zusätzlicher Spielraum für den Abbau dieser Warteliste. Das Bundesamt für Energie wird dies in den nächsten Wochen kommunizieren. Mittelfristig besteht das Ziel, die Wartezeit für eine Einmalvergütung (für kleine und grosse Fotovoltaikanlagen) auf unter ein Jahr zu reduzieren. Um die langfristige Fondsliquidität sicherzustellen, werden zusätzlich freiwerdende Mittel nicht für den weiteren Abbau der KEV-Warteliste eingesetzt.

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