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19.5163 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Niederlassungsfreiheit verleiht Schweizerinnen und Schweizern das Recht, in die Schweiz einzureisen (Art. 24 Abs. 2 BV). Gleichzeitig verunmöglicht es diese Bestimmung, die Rückkehr von "Dschihad-Touristen" zu verhindern. Und das, obwohl sich diese IS-Kämpfer trotz ihrer Schweizer Staatsbürgerschaft dazu entschlossen haben, unserer Kultur und damit unserem Land den Krieg zu erklären.

Ist es in einer Kriegssituation nicht angebracht, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, um die Rückkehr von Schweizer Dschihadistinnen und Dschihadisten in unser Land zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Kein Rückkehrrecht für "Dschihad-Touristen"! | Lexipedia | Lexipedia