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19.5190 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Laut Artikel 9 Absatz 2 Anhang I FZA kann das Aufenthaltsrecht von EU-Arbeitnehmern nicht allein wegen Sozialhilfebezugs entzogen werden. Demgegenüber kann Artikel 62 und Artikel 63 AuG zufolge das Aufenthaltsrecht widerrufen werden, wenn der Ausländer dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist.

1. Wie ist die Rechtslage?

2. Wie viele EU-Bürger bezogen Ende 2002, wie viele Ende 2017 Sozialhilfe?

3. Wie vielen EU-Bürgern wurde seit 2002 wegen chronischem Fürsorgebezug das Aufenthaltsrecht entzogen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Zulassung zu einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz hängt gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen nicht vom Vorhandensein genügender finanzieller Mittel ab, sondern von der Ausübung einer tatsächlichen und echten Erwerbstätigkeit. In Bezug auf Sozialleistungen sind erwerbstätige EU- und Efta-Staatsangehörige Schweizern gestützt auf das Personenfreizügigkeitsabkommen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass bei Erwerbstätigen Sozialhilfebezug kein Grund für eine Ausweisung darstellt. Der Entzug oder eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung ist jedoch auch nach dem Ausländergesetz respektive dem Personenfreizügigkeitsabkommen möglich, wenn die betroffene Person die Bedingungen an den Aufenthalt nicht mehr erfüllt.

2. Die Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik wurde erst 2005 eingeführt. Eine Analyse von Sozialhilfebezügen nach Nationalitäten ist zudem erst ab 2009 möglich. Im Jahr 2009 haben gesamthaft 28 700 EU-27-/Efta-Staatsangehörige Sozialhilfe bezogen; ihre Sozialhilfequote betrug 2,8 Prozent. Im Jahr 2017 waren es rund 41 700 EU-28-/Efta-Staatsangehörige, was einer Quote von 3,0 Prozent entspricht.

3. Der Vollzug des Personenfreizügigkeitsabkommens liegt in kantonaler Kompetenz. Wegweisungen, die durch die kantonalen Behörden vollzogen werden, und der vorangehende Sozialhilfebezug als Widerrufsgrund dieser weggewiesenen Personen werden statistisch nicht erfasst.

Können EU- und Efta-Bürger heute schon in der Schweiz endlos Sozialhilfe beziehen? | Lexipedia | Lexipedia