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19.5212 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Derzeit streift ein Forscherteam um den Biologen Raphael Arlettaz durch Weiden und Wälder in Mund (Gemeinde Naters). Dies mit dem Ziel, 20 Steinadler einzufangen, um diese für wissenschaftliche Zwecke mit einem GPS-Sender auszustatten. Dabei betritt das Forscherteam auch privates Eigentum ohne Bewilligung der entsprechenden Eigentümer.

Wie stellt sich der Bund, der dieses Forschungsprojekt bewilligt hat, dazu, dass hier bei diesem Projekt private Eigentumsrechte verletzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Bewilligung des Bundes zum Fang und zur Besenderung geschützter Arten regelt ausschliesslich den Fang und den Einsatz von dazu notwendigen Hilfsmitteln. Für den Inhaber einer solchen Bewilligung gelten für das Betreten von Wald, Weide und Grundstücken die Rechte und Einschränkungen, wie sie in Artikel 699 des Zivilgesetzbuches (ZGB) allgemein festgelegt sind. Das Bundesamt für Umwelt als zuständige Bewilligungsbehörde hat bis dato keine Kenntnis von Rechtsverletzungen im Rahmen dieses Projektes.