19.5265 · Fragestunde. Frage · 2019-06-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 16. April 2019 wurden drei Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren mit ihren Eltern von ihrem Wohnort in Leysin zwangsweise nach Georgien zurückgeführt - dies trotz mehreren ärztlichen Beurteilungen, die vor allem eines der Kinder betreffen.
Nichtsdestotrotz hat die Oseara AG grünes Licht für den Transfer zum Flughafen gegeben.
Wenn man an die Umstände dieser Ausschaffung denkt, die in den Medien thematisiert wurden, stellt sich folgende Frage: Sollte der an die Oseara AG vergebene Auftrag solche Situationen nicht berücksichtigen, vor allem um die Interessen der Kinder zu schützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)