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19.5319 · Fragestunde. Frage · 2019-06-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Arbeit auf Abruf ist die Art von Arbeitsvertrag, die für die Arbeitnehmenden (vorwiegend Frauen) am meisten Unsicherheiten birgt.

Ausserdem ist es für diese Arbeitnehmenden schwierig, Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend zu machen (keine Anrechnung von Arbeitsausfall für nichtgeleistete Stunden, kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei Beschäftigungsschwankung von über 20 Prozent, siehe Weisungen des Seco).

Zieht der Bundesrat in Betracht, eine Änderung des Obligationenrechtes vorzulegen, damit in dieser Art von Arbeitsvertrag eine minimale/durchschnittliche Arbeitszeit vereinbart werden muss?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)