19.5373 · Fragestunde. Frage · 2019-06-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eine vom Bundesamt für Gesundheit empfohlene und von Krankenkassen angewandte Berechnungsmethode für Spitalkosten ist nicht korrekt: Sie führt dazu, dass Versicherte auf von ihnen selbst getragenen Kosten Selbstbehalt zahlen müssen. Dies stellt das Bundesgericht in seinem Urteil 9C_716/2018 vom 14. Mai 2019 fest.
Wie viele Krankenkassen rechnen nach dieser inkorrekten Methode ab?