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19.5373 · Fragestunde. Frage · 2019-06-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Eine vom Bundesamt für Gesundheit empfohlene und von Krankenkassen angewandte Berechnungsmethode für Spitalkosten ist nicht korrekt: Sie führt dazu, dass Versicherte auf von ihnen selbst getragenen Kosten Selbstbehalt zahlen müssen. Dies stellt das Bundesgericht in seinem Urteil 9C_716/2018 vom 14. Mai 2019 fest.

Wie viele Krankenkassen rechnen nach dieser inkorrekten Methode ab?

Inkorrekte Abrechnung von Spitalkosten (2): Betroffene Krankenkassen | Lexipedia | Lexipedia