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19.5407 · Fragestunde. Frage · 2019-09-10

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 22. August 2019 habe ich von unbekannt ein Mail erhalten, worin ich auf Zahlung einer Bitcoin-Summe an eine klar definierte, aber anonyme Zahladresse erpresst worden bin. Der Fall wird auf meine Strafanzeige hin von der Kapo Aargau weiterverfolgt.

Es verbleiben aber Fragen an den Bundesrat:

- Warum können Bitcoin-Accounts, im Gegensatz zu konventionellen Zahlstellen, weiterhin anonym gehalten und zu kriminellen Zwecken verwendet werden?

- Wie verhält sich dies mit dem globalen Kampf gegen die Geldwäscherei?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Verwaltung von Bitcoins werden sogenannte Wallets gebraucht. Werden Wallets bei einem Anbieter gehalten, der im Namen und Auftrag des Kunden Bitcoin weiterleitet, gilt dieser als Finanzintermediär. Dadurch untersteht dieser Anbieter in der Schweiz dem Geldwäschereigesetz. Das heisst, er muss unter anderem den Inhaber der Wallets identifizieren und den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln. Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei werden heute ebenfalls schon eingereicht. Auch auf internationaler Ebene verlangt die Financial Action Task Force (FATF), dass diese Walletanbieter den nationalen Geldwäschereigesetzgebungen unterstellt werden müssen. Weder im internationalen Standard der FATF noch in der Schweiz sind jedoch die privat gehaltenen Wallets reglementiert. Dies, weil der Anbieter dieser Wallets lediglich eine Software zur Verfügung stellt, aber an der Übertragung der Bitcoins nicht beteiligt ist und somit keine Kenntnis von den Transaktionen hat. Der Bundesrat kam in seinem Blockchain-Bericht vom Dezember 2018 zum Schluss, dass eine grundlegende Überarbeitung des Geldwäschereigesetzes derzeit nicht notwendig ist. Gewisse Massnahmen müssen jedoch international angegangen werden. Zum Beispiel muss ein System geschaffen werden, welches den Walletanbietern ermöglicht, die Angaben zu ihren Kunden bei Bitcointransaktionen auszutauschen. Die FATF erwartet, dass ein solches System in den nächsten 12 Monaten durch den Privatsektor geschaffen wird. Dies soll den Kampf gegen die Geldwäscherei verbessern. Die FATF beobachtet die Entwicklungen und wird unter anderem auch die Frage analysieren, ob Massnahmen in Bezug auf die privat gehaltenen Wallets zu ergreifen sind. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten.

Erpressungsmail auf Bitcoin-Zahlung. Anonymität und Geldwäscherei | Lexipedia | Lexipedia