19.5436 · Fragestunde. Frage · 2019-09-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Wer kontrolliert die Publikationen auf deren Recht- und Verhältnismässigkeit?
2. Wer erlässt neue Vorschriften und auf welchen Grundlagen?
3. Wie stellt man sicher, dass die verhängten Sanktionen verhältnismässig sind?
4. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass eine Prämienerhöhung von 20 Prozent bei einer Zuwiderhandlung (ohne Folgen) gerechtfertigt ist? Handeln andere Versicherer gleich?
5. Weshalb versucht man nicht, fehlbare Arbeitnehmende gesetzgeberisch in die Pflicht zu nehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Die Suva ist wie jeder andere UVG-Versicherer selber für ihre Publikationen verantwortlich. Für eine vorgängige, behördliche Recht- und Verhältnismässigkeitsprüfung besteht keine gesetzliche Grundlage. Sollte eine Publikation rechtlich falsche Informationen enthalten, würde das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde eine Korrektur bzw. Richtigstellung verlangen.
3. Jede Sanktion muss sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen können. Die Suva wie auch jeder andere UVG-Versicherer müssen ihre Entscheidungen in Form einer Verfügung erlassen, die gerichtlich angefochten werden kann. Damit wird dem Legalitäts- und dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip entsprochen.
4. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten erlaubt das Gesetz allen UVG-Versicherern, von den Betrieben jederzeit und auch rückwirkend eine höhere Prämie zu verlangen.
5. Es obliegt dem Arbeitgeber auf arbeitsvertragsrechtlicher Basis, die Arbeitnehmenden in die Pflicht zu nehmen, wenn diese den Weisungen und Vorschriften zur Arbeitssicherheit nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmenden verwarnen und ihnen nötigenfalls aus diesem Grunde kündigen.