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19.5450 · Fragestunde. Frage · 2019-09-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Firma Uber ist in der Schweiz unter anderem in der Beförderung von Personen tätig, hat ihren Sitz aber im Ausland.

Ist sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat darf zu einzelnen Steuerpflichtigen keine Aussagen machen. Dies würde das Steuergeheimnis verletzen. Aus dem öffentlich einsehbaren UID-Register (www.uid.admin.ch) wird ersichtlich, ob ein Unternehmen als mehrwertsteuerpflichtig registriert ist. Ob ein Steuerpflichtiger allerdings Mehrwertsteuer bezahlt, lässt sich dem UID-Register nicht entnehmen. Grundsätzlich wird eine Person oder Unternehmung in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie ein Unternehmen betreibt und im Inland ihren Sitz hat. Bei einer Unternehmung mit Sitz im Ausland ist im Regelfall entscheidend, ob sie in der Schweiz Leistungen erbringt. Nur wenn dies der Fall ist, wird sie mehrwertsteuerpflichtig. Bei Personenbeförderungen können häufig mehrere Parteien (z. B. Taxifahrer, Taxihalter, Taxizentrale) involviert sein, sodass sich die Frage stellt, wer gegenüber der zu transportierenden Person (Kunde) als Erbringer der Beförderungsleistung zu gelten hat. Bei mittels mobiler App bestellten Taxifahrten ist es gemäss Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung möglich, dass der (in- oder ausländische) Betreiber der App als Leistungserbringer der Beförderungsleistung qualifiziert wird und dementsprechend - falls alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind - der Betreiber der App auch mehrwertsteuerpflichtig ist.

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