19.5474 · Fragestunde. Frage · 2019-09-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) - die Vernehmlassung dauert noch bis zum 17. Oktober - sieht vor, dass künftig zugelassene psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf ärztliche Anordnung selbstständig erbringen können. Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrates würde dieses neue Modell die von den Krankenkassen getragenen Kosten auf etwa 98 Millionen Franken ansteigen lassen. Fachleuten zufolge würde es sich sogar um mehrere Hundert Millionen handeln.
Ist das wirklich vertretbar?