19.5482 · Fragestunde. Frage · 2019-09-16
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
In ihrer Medienmitteilung vom 27. Juni 2019 zum Entscheid des Bundesrates über den vorläufigen Stopp zum E-Voting behauptet die Auslandschweizer-Organisation (ASO):E-Voting "ist die einzige Möglichkeit für unsere Mitbürger im Ausland, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen", und weiter, es sei dies "eine Verweigerung der demokratischen Rechte für die Auslandschweizer".- Teilt der Bundesrat diese Interpretation durch die ASO?- Falls nicht, wie gedenkt er unsere Landsleute im Ausland korrekt darüber zu informieren?