19.5500 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Mit der Agenda 2030 und ihrem Kernprinzip "Leave no one behind" hat sich auch die Schweiz dazu verpflichtet, diejenigen Menschen, die am weitesten zurückliegen, zuerst zu erreichen (u. a. Menschen mit Behinderungen, Frauen, Kinder, Jugendliche, ältere Menschen).
- Hat der Bundesrat sichergestellt, dass das Budget 2020 im Einklang mit der Uno-Behindertenrechtskonvention steht bzw. verwendet wird und nicht etwa neue Barrieren erschaffen und bestehende Barrieren erhalten bleiben?
- Wenn ja, inwiefern?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 13. Dezember 2002 sieht Massnahmen in den Bereichen Bauten und Anlagen, öffentlicher Verkehr, Aus- und Weiterbildung, Dienstleistungen und bei Arbeitsverhältnissen des Bundes vor. Zur Stärkung der Behindertenpolitik werden im Voranschlag 2020 zwei neue unbefristete Stellen im Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geschaffen. Das Büro fördert zudem mit Finanzmitteln Programme und Kampagnen sowie Analysen und Untersuchungen zugunsten von Personen mit Behinderungen. Der Bund selber hat als Arbeitgeber im Voranschlag 2020 6,6 Millionen Franken für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen eingestellt. Weiter enthält der Voranschlag 2020 beim Bundesamt für Verkehr eine konkrete Zielvorgabe für den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Verkehr. Bis Ende 2020 müssen bei mindestens 53 Prozent aller Bahnhöfe die Perrons frei zugänglich sein. Zudem fliessen Bundesleistungen an Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs, um die gewünschten Massnahmen der Behindertengleichstellung umzusetzen.