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19.5508 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Kanton Thurgau führt die Klinik Aadorf mit vier Betten (von 60) auf seiner Spitalliste. Der Kanton Zürich beschränkte die Mitfinanzierung der Betten ebenfalls. Das Bundesgericht hat am 29. August 2019 entschieden, dass der Kanton Zürich unbeschränkt - d. h. weit über die vier Plätze hinaus - Kantonsbeiträge für die Zürcher Patienten entrichten muss.

Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass damit die kantonalen Spitalplanungen unterlaufen werden und die bedarfsgerechte Spitalversorgung erschwert wird?