19.5566 · Fragestunde. Frage · 2019-12-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit Januar 2019 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und Äthiopien betreffend Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, in Kraft.
- Wie viele Personen wurden seither durch Äthiopien anerkannt?
- Wie viele Ersatzreisedokumente wurden durch die äthiopischen Behörden ausgestellt?
- Wie viele zwangsweise Rückführungen nach Äthiopien wurden seit Januar 2019 durchgeführt?
- Wo im Internet findet sich der Abkommenstext?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Zusammenarbeit mit Äthiopien im Rückkehrbereich war über Jahre hinweg komplett blockiert. Im Herbst 2018 verhandelte die Schweiz mit Äthiopien den Einbezug der Schweiz in das Abkommen zwischen der EU und Äthiopien im Rückkehrbereich (SOP, Standard Operating Procedures). Somit liegt seit Anfang dieses Jahres erstmals eine rechtliche Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der Schweiz und Äthiopien vor. Die operationelle Zusammenarbeit wurde danach verstärkt: Erstmals fanden Identifikationsmissionen in der Schweiz statt, die positiv verliefen. Die äthiopischen Behörden haben auch Laissez-passer ausgestellt, und es konnten erste zwangsweise Rückführungen durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit Äthiopien im Rückkehrbereich hat sich 2019 also verbessert; die Abläufe müssen sich aber noch effizienter einspielen und sind insgesamt noch schwerfällig. Zu den Statistiken: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) publiziert sämtliche in Zemis erfassten Zahlen. Die Vollzugsstatistik 2019 (Stand 31. Oktober 2019) für Äthiopien ist wie folgt: kontrolliert selbstständig ausgereist: 29 Personen, Rückführung Heimatstaat: 3 Personen, Rückführung Dublin-Staat: 13 Personen, unkontrollierte Abreisen: 57 Personen. Die vollständigen statistischen Angaben finden sich auf der Homepage des SEM. Das Abkommen zwischen der EU und Äthiopien wurde nicht veröffentlicht.