19.5590 · Fragestunde. Frage · 2019-12-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit Jahren befindet sich Afghanistan im Krieg mit den Taliban und dem IS. Es gilt als Herkunftsland mit prekärster Sicherheitslage. Dennoch werden seit einigen Monaten wieder Ausschaffungen unter Zwang nach Afghanistan durchgeführt.
- Wie gelangt der Bundesrat zur Einschätzung, afghanische Asylsuchende könnten trotz der anhaltenden politischen Instabilität und trotz der sich laufend verschlechternden Sicherheitslage vor Ort zurückgeschickt werden?
- Worauf basiert diese Einschätzung?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der angespannten Sicherheitslage in Afghanistan bewusst. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überwacht die Entwicklungen in Afghanistan laufend. Es wertet Erkenntnisse von ausländischen Partnerorganisationen, internationalen Organisationen, NGO und Medien laufend aus und lässt diese in seine Asyl- und Wegweisungspraxis einfliessen. Gemäss aktueller Asyl- und Wegweisungspraxis ist der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan nur unter begünstigenden individuellen Umständen in die drei Städte Kabul, Herat und Mazar-i-Sharif zumutbar. Diese Praxis beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche die gegenwärtige Sicherheitslage berücksichtigt.