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19.5609 · Fragestunde. Frage · 2019-12-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Afghanistan befindet sich seit Jahren im Krieg. Dennoch sei gemäss Bundesrat die zwangsweise Rückkehr wieder möglich. Dies bedeutet, dass ausgeschaffte Rückkehrende wegen ihrer Rückkehr Gewalt ausgesetzt sein können.

- Welche Vorkehrungen unternimmt der Bund, um sicherzustellen, dass den Menschen bei und nach ihrer Ankunft keine Gewalt widerfährt?

- Gibt es ein langfristiges, systematisches und behördlich kontrolliertes Monitoring für Rückkehrende nach Afghanistan, oder ist ein solches geplant?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der angespannten Sicherheitslage in Afghanistan bewusst. Der Vollzug der Wegweisung nach Afghanistan ist gemäss aktueller Asyl- und Wegweisungspraxis nur unter begünstigenden individuellen Umständen in die drei Städte Kabul, Herat und Mazar-i-Sharif zumutbar. Ansonsten wird vom Vollzug der Wegweisung nach Afghanistan abgesehen. Diese Praxis beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, welche die gegenwärtige Sicherheitslage berücksichtigt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Asylgesuch individuell und sorgfältig, um eine Gefährdung bei der Rückkehr auszuschliessen. Im Rahmen von Zwangsrückführungen steht das SEM zudem in Kontakt mit den zuständigen afghanischen Behörden vor Ort und stellt sicher, dass das Rückübernahmeverfahren gemäss Abkommen ordnungsgemäss durchgeführt wird. Aus diesen Gründen ist ein systematisches Monitoring hingegen nicht vorgesehen.