20.049 · Geschäft des Bundesrates · 2020-06-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. Juni 2020 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.06.2020
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 5. Juni 2020 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Glarus:
- die politischen Rechte;
- den Finanzhaushalt;
im Kanton Thurgau:
- das Öffentlichkeitsprinzip;
im Kanton Genf:
- den Luftverkehr;
- die Pflanzenschutzmittel.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 08.09.2020
Der Ständerat hat die Verfassungsänderungen der Kantone Thurgau, Glarus und Genf stillschweigend genehmigt.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.09.2020
Das Parlament hat die Änderung der Verfassungen in den Kantonen Thurgau, Glarus und Genf genehmigt. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat stillschweigend den Vorhaben zugestimmt.