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20.1052 · Anfrage · 2020-09-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2016 hat Bundesrat Berset die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Die Charta ist bisher von 16 Kantonen und 97 Städten unterzeichnet worden. Seit 2019 haben staatsnahe Organisationen aller Ebenen sowie Unternehmen mit öffentlichem Auftrag ebenfalls die Möglichkeit, die Charta zu unterzeichnen. Bisher haben 55 dieser Organisationen und Unternehmen die Möglichkeit genutzt.

Auf diesem erfreulichen Ergebnis darf man sich aber nicht ausruhen. Die Dynamik muss aufrechterhalten werden, und es braucht noch grössere Anstrengungen, um Lohndiskriminierungen so schnell wie möglich zum Verschwinden zu bringen.

Der Kurzbericht "Lohngleichheit im öffentlichen Sektor - Ergebnisse des Monitorings Lohngleichheit 2016 bis 2019" (Ecoplan, 2019) zieht unter anderem folgenden Schluss: "Es besteht aber nach wie vor Entwicklungspotenzial - insbesondere in Anbetracht der Vorbildfunktion, die die öffentliche Hand für den privaten Sektor hat."

Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beabsichtigt der Bundesrat dieses Entwicklungspotenzial in die Tat umzusetzen?

2. Ist er bereit, auf Bundesebene die Kontrollmechanismen zu erweitern, auch im Rahmen des Subventionswesens, wie dies Punkt 4 der Charta vorsieht?

3. Wie gedenkt er der Charta künftig auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie bei den staatsnahen Organisationen und den Unternehmen mit öffentlichem Auftrag mehr Nachachtung zu verschaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Charta der Lohngleichheit hat im öffentlichen Sektor eine positive Dynamik in Bezug auf die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ausgelöst. Mit der Unterzeichnung der Charta manifestieren Bund, Kantone und Gemeinden den Willen, sich als Arbeitgeberinnen sowie im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen für die Lohngleichheit einzusetzen. Doch um ein starkes Signal an private und öffentliche Arbeitgeberinnen zu senden, soll die Charta auch umgesetzt werden. Zu diesem Zweck führt der Bund ein Monitoring durch und stellt den Unterzeichnenden eine breite Palette an Informationen, Instrumenten, Vorlagen und guten Praktiken zur Förderung der Lohngleichheit zur Verfügung. Weiter organisiert er regelmässig nationale Austauschtreffen, welche der Erweiterung des Kreises der Unterzeichnenden dienen. Eine wichtige Erweiterung erfolgte im Jahr 2019 mit dem Einbezug der staatsnahen Betriebe. Darüber hinaus ergänzt der Bund sein Standard-Analyse-Tool Logib derzeit mit einem Modul für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden. Damit erhalten per 2021 auch kleine und mittlere Arbeitgeberinnen aus dem öffentlichen Sektor die Möglichkeit, das Engagement mitzutragen und der Charta beizutreten.

2. In den Kantonen Bern und Waadt sowie in den Städten Bern und Zürich finden heute bereits Kontrollen im Subventionswesen statt. Weitere Gemeinwesen planen die Einführung solcher Kontrollmechanismen. Im Rahmen des Subventionswesens des Bundes richtet der Bund jährlich Zahlungen in der Höhe von rund 42 Milliarden Franken aus. Damit erreichen diese einen Anteil von rund 59 Prozent seiner jährlichen Ausgaben. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat den Erfahrungsaustausch mit den Kantonen, Städten und Gemeinden über Kontrollen betreffend die Einhaltung der Lohngleichheit im Subventionswesen weiterverfolgen, um die Möglichkeiten einer Ausweitung solcher Kontrollmechanismen auf Bundesebene zu prüfen.

3. Der Bund beabsichtigt, das Engagement des öffentlichen Sektors in der Förderung der Lohngleichheit im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen zu verstärken. Er hält dabei an der bewährten Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden fest. Im Zusammenhang mit den aktuellen Arbeiten der Bundesverwaltung zur Umsetzung der künftigen Gleichstellungsstrategie 2030 werden neue Möglichkeiten zur Stärkung der Charta geprüft.

Antwort des Bundesrates.

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