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20.1056 · Anfrage · 2020-11-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Italien und andere europäische Länder wollen die Öffnung ihrer Skigebiete verbieten, da sie der Überzeugung sind, dass diese Entscheidung die Bekämpfung der Pandemie positiv beeinflussen kann.

Unser Land hingegen hat bis anhin keine Anstalten gemacht, Vorgaben zur Schliessung der Skigebiete zu machen. Nun wurde es von Italien dazu aufgefordert, dem "europäischen Weg" zu folgen.

In Anbetracht dieses wiederholten Druckmachens aus dem Ausland und angesichts des gestrigen Telefonats zwischen Bundespräsidentin Sommaruga und dem italienischen Ministerpräsident Conte, dessen Ergebnisse nicht bekannt sind, erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass er nicht die Absicht hat, die zahlreichen Bergbahnen und die dazugehörigen Skigebiete zu schliessen, im Gegensatz zu dem, was unsere Nachbarländer gerne tun würden?

2. Welche Massnahmen hat er ergriffen, um einerseits die normale Eröffnung der Wintersaison zu ermöglichen und andererseits die Ansteckungsmöglichkeiten zu begrenzen?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Schliessung der Skigebiete, die der Wirtschaft schaden und Arbeitsplätze vernichten würde, zu verhindern? Dieser Schaden würde vor allem die Randregionen treffen, die auf den Wintertourismus angewiesen sind, um zu überleben.

4. Welche Massnahmen will er treffen, um zu verhindern, dass Skifahrerinnen und Skifahrer aus den Nachbarländern in die Skigebiete der Grenzkantone strömen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. bis 4. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2020 beschlossen, dass Skigebiete offen sein können, sie jedoch eine Bewilligung des Kantons benötigen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind (Art. 5c Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26).

Grosse und enggedrängte Menschenansammlungen in Skigebieten, namentlich in Wartebereichen der verschiedenen Bergbahnen, müssen während der Covid-19-Epidemie vermieden werden. Zudem hat der Bundesrat am 4. Dezember 2020 Kapazitätsbeschränkungen von geschlossenen Bahnen in Skigebieten beschlossen.

Skigebiete gelten als öffentlich zugängliche Einrichtungen (Art. 5d Covid-19-Verordnung besondere Lage). Um eine Bewilligung für den Betrieb zu erhalten, müssen die Betreiber entsprechend für das ganze Skigebiet (Piste und Bahn-/Liftbereich) ein Schutzkonzept unter Beachtung der allfälligen spezifischen Vorgaben für Sportaktivitäten, für die Anbindung an den öffentlichen Verkehr etc. erarbeiten und umsetzen (Art. 5b Covid-19-Verordnung besondere Lage). Ob weitere Einschränkungen z.B. der Kapazitäten notwendig sein werden, hängt insbesondere von der epidemiologischen Lage und der Versorgungssituation in den medizinischen Einrichtungen der jeweiligen Regionen ab.

Mehrere europäische Länder, darunter vor allem die Nachbarländer der Schweiz, beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Umständen Wintersport mit der aktuellen epidemiologischen Lage vereinbart werden kann. Die Schweiz steht diesbezüglich in engem Kontakt mit ihnen.

Antwort des Bundesrates.