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20.1070 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Vor dem Hintergrund der sich verdichtenden Signale, dass der Bundesrat u.a. auch auf Druck aus dem Ausland im Zusammenhang mit der Covid Bekämpfungsstrategie den Wintertourismus stark einzuschränken gedenkt, macht sich die SVP grösste Sorgen um die betroffenen Tausenden von Unternehmungen, die auf die Einnahmen in den wenigen Ferienwochen der Wintersaison angewiesen sind. Die SVP-Fraktion fordert deshalb vom Bundesrat einstimmig für die Festtage von weiteren Corona-Massnahmen abzusehen. Dies zumal die Wintertourismusbetriebe sehr viel in Schutzkonzepte investiert haben. Besonders stossend ist die vorgesehene Beschränkung der Gäste in den Skigebieten auf zwei Drittel der Besucherzahl der vorangehenden Wintersaison. Für die Bergregionen wäre dies in jeder Hinsicht eine Zumutung. Vor diesem Hintergrund stellt die SVP Fraktion die folgenden Fragen an den Bundesrat:

1. Der Bundesrat hat bisher unter Beachtung des Föderalismus richtigerweise einen zweiten gesamtschweizerischen Lockdown vermieden, indem er den Kantonen die Verantwortung in der Corona-Bekämpfungsstrategie zugewiesen hat. Wo liegen die Gründe, von dieser Strategie, wenn es um den Wintertourismus geht, abzuweichen?

2. Fehlt dem Bundesrat das Vertrauen in die bereits in den Skiregionen erarbeiteten Schutzkonzepte und die Handlungsfähigkeit der Kantone zum Schutz vor Covid? Wenn ja, weshalb?

3. Ist nicht auch in Skigebieten, die räumlich weit auseinander liegen, eine in Abhängigkeit der kantonalen Infektionszahlen differenzierte Bekämpfungsstrategie sinnvoll?

4. Erachtet der Bundesrat eine Reduktion der Kapazität auf 2/3 nicht als kontraproduktiv, indem dadurch Menschenansammlungen in den Warteräumen kaum vermieden werden können?

5. Wie stellt sich der Bundesrat den Vollzug zur Einhaltung der Kapazitätsgrenzen vor?

6. Wo liegt der Unterschied aus epidemiologischer Sicht zwischen einem vollen Tram und einer vollen Gondelbahn?

7. Wenn Kapazitätsgrenzen in Kabinen von Seilbahnen festgelegt werden, bräuchte es dann nicht vielmehr auch solche in allen anderen Verkehrsmittel?

8. Trifft es nicht zu, dass die Verweildauer in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug, Bus und Tram) meist länger ist, als in Kabinen von Luftseilbahnen, deren Fahrdauer oft unter 15 Minuten beträgt?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2., 3. und 5. Es ist das Ziel des Bundesrates, dass Skigebiete über die Festtage öffnen können. Am 4. Dezember 2020 hat er Rahmenbedingungen für den Wintersport festgelegt. Der Bundesrat begrüsst, dass die Betreiber von Skigebieten Schutzkonzepte ausgearbeitet haben. Diese stellen eine gute Grundlage für die Durchführung des Wintertourismus während der Pandemie dar. Angesichts der hohen Fallzahlen sind aber weitere Massnahmen notwendig. Der Bundesrat hat diese Mindestanforderungen an die Schutzkonzepte einheitlich festgelegt, um für alle Wintersportlerinnen und Wintersportler die gleichen Bedingungen zu schaffen. Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden.

4., 6., 7. und 8. Bei der Ansteckung mit Covid-19 gilt folgender Grundsatz: Das Übertragungsrisiko steigt bei engem Kontakt mit einer infizierten Person. Im Vergleich zum öffentlichen Verkehr ist die Verweildauer zwar manchmal kürzer. Die Abstände in voll ausgelasteten Seilbahnen sind aber geringer. Seilbahnen sind das Verkehrsmittel mit der höchsten Personendichte. Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, dass in den geschlossenen Transportmitteln (wie Seilbahnen, Zahnradbahnen und Gondelbahnen, nicht aber Sesselbahnen und Skilifte) nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden dürfen. Grosse Menschenansammlungen sollten auch in Wartebereichen vermieden werden. Die Erarbeitung und Umsetzung adäquater Massnahmen sind deshalb zwingend. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Betreiber der Skigebiete solche Massnahmen umsetzen können. Der Bundesrat hat überdies auch Massnahmen ergriffen, um die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu verkleinern. Namentlich sind hier die Home-Office-Empfehlung oder der Fernunterricht an Universitäten zu erwähnen.

Antwort des Bundesrates.