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20.3017 · Interpellation · 2020-03-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie die SBB am 12. Februar 2020 mitteilten, verzögert sich der Ausbau der Laufentallinie um weitere zwei Jahre. Der Ausbau wird zum x-ten Mal hinausgeschoben. Ursprünglich sollte der Doppelspurabschnitt längst in Betrieb sein, nun muss bis 2026 gewartet werden.

Begründet wird die erneute Verschiebung mit "nicht fristgerecht abgeschlossenen Planungsarbeiten", mit "engen Kurven und Platzverhältnissen" sowie "nicht genügend Kapazitäten im Bahnknoten Basel". Die immer gleichen Ausreden, welche der Bevölkerung aufgetischt werden, haben längst ihre Glaubwürdigkeit verloren: Der Abschluss von Planungsarbeiten ist primär eine Frage der Prioritäten. Die "engen Kurven und Platzverhältnisse" der Linie bestehen seit 1875 und können nicht alle zwei Jahre für erneute Verzögerungen hinhalten. "Fehlende Kapazitäten im Bahnknoten Basel" können nicht verantwortlich sein für die vorliegende Arbeitsverweigerung bei der Planung, sondern höchstens für fehlende Ressourcen zusätzlicher Verbindungen nach Inbetriebnahme.

Ganz offensichtlich wird der Ausbau der Laufentallinie mutwillig und bis zum St.-Nimmerleinstag hinausgezögert. Bereits im Jahre 2014 kritisierte a. Ständerat Claude Janiak die Verzögerungstaktik beim Doppelspurausbau (Vorstoss Nr. 14.4023). Heute sind wir keinen Schritt weiter, weil einige Leute sich weigern, ihre Arbeit zu machen.

Fragen:

1. Wer trägt die Verantwortung für die miserable Planung des Doppelspurausbaus?

2. Wie lauten die personellen und organisatorischen Konsequenzen daraus?

3. Welche Priorität misst der Bund dem Ausbau der Laufentallinie bei?

4. Wie werden die Anwohner aus dem Laufental und Schwarzbubenland für die jahrelangen Verzögerungen entschädigt?

5. Warum werden immer wieder die gleichen faulen Ausreden als Begründung für erneute Verzögerungen angeführt?

6. Wie reagiert der Bund auf den Sachverhalt, dass die SBB absichtlich den Ausbau der Laufentallinie auf die lange Bank schieben?

Stellungnahme des Bundesrates

1./ 2. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung am 30. November 2015 zwischen dem Bund, der SBB und den Kantonen Basel-Landschaft sowie Jura wurde dem Projekt Ausbau Laufental erhöhte Priorität beigemessen und die Kantone konnten der SBB den Projektierungsauftrag erteilen. Die Projektbearbeitung wurde seither vorangetrieben und mit den betroffenen Gemeinden abgesprochen. Gemäss Rückmeldung der SBB hat sie organisatorische Massnahmen vorgenommen und die Projektleitung verstärkt. Mit dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 tritt seit Anfang 2020 neu das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Besteller der Projektierung durch die SBB auf.

3. Die Doppelspur im Laufental wurde im Juli 2019 mit dem Ausbauschritt 2035, zusammen mit ca. 270 weiteren Einzelprojekten, vom Parlament beschlossen. Im Anschluss wurden die Projekte in drei Prioritätszeiträume eingeteilt, abhängig von der Realisierungsdauer, des Zusammenhangs mit anderen Bauprojekten, den Möglichkeiten, das Angebot einzuführen und den Möglichkeiten, unter Betrieb zu bauen. Die Doppelspur im Laufental wurde in die erste Priorität eingeordnet - mit einem Inbetriebsetzungszeitpunkt bis ca. Ende 2025. Allfällige Einsprachen während des Plangenehmigungsverfahrens können diesen Zeitpunkt verzögern.

4. Da die Inbetriebnahme gemäss Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 bis ca. Ende 2025 erfolgen soll, besteht kein Grund zu Entschädigungen.

5. Zum Doppelspurabschnitt im Laufental wurde zwei Mal öffentlich bezüglich Verzögerungen informiert: im Juni 2017 durch den Kanton Basel-Landschaft und im Februar 2020 durch die SBB. Die im Juni 2017 kommunizierten Verzögerungen begründete der Kanton mit Projektänderungen. Die im Februar 2020 kommunizierten Verzögerungen begründete die SBB mit zusätzlich nötigen Planungsarbeiten und fehlenden Kapazitäten zur Einbindung zusätzlicher Züge im Bahnhof Basel SBB. Generell stellen das komplexe Bahnsystem, die Berücksichtigung vielfältiger gesetzlicher Vorgaben und Mitwirkungsrechte sowie die Abhängigkeit zu anderen Infrastrukturausbauten hohe Anforderungen an das Projektmanagement.

6. Seit der Priorisierung mit der Vereinbarung Bund/SBB/Kantone vom 30. November 2015 erfolgen die Projektierungen der SBB gemäss den Vorgaben des BAV. Wie erwähnt ist der Ausbau der Doppelspur im Laufental im Rahmen des Ausbauschritts 2035 in erster Dringlichkeit umzusetzen.

Antwort des Bundesrates.