20.3036 · Interpellation · 2020-03-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die SBB lässt im offiziellen Fahrplan vorgesehene Haltestellen aus, um bei Verspätungen Zeit aufzuholen. Die SBB begründet diese Praxis mit der "Vermeidung von Dominoeffekten" und damit, dass es eine "Massnahme zum Nutzen der Mehrheit" sei. Diese Praxis betrifft gemäss "Richtlinien und vorbehaltene Entschlüsse im Personenverkehr (RIVEP)" der SBB folgende Fälle:
- Zürich-St. Gallen, Züge 1507-1533 ohne Halt in Wil, Flawil, Uzwil und Gossau
- Bern-Olten-Zürich, Züge 21xx ohne Halt in Brugg und Baden
Die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Verkehr; BAV) deckt erstaunlicherweise diese Praxis zulasten der Bahnbenützerinnen und Bahnbenützer an oben genannten Bahnhöfen, wie sie mit Schreiben an den Interpellanten vom 16. August 2019 darlegt. Immerhin verpflichtet eigentlich Artikel 14 PBG die Unternehmen, "alle in den Fahrplänen enthaltenen Fahrten durchzuführen, es sei denn, dies werde durch Umstände verhindert, die sie nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden können."
Der Bundesrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass es sich beim verspätungsbedingten Auslassen von Haltestellen um Umstände handelt, welche die SBB nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden kann, obwohl die SBB selber für technisch voll funktionstüchtiges und genügend (Reserve-)Rollmaterial sowie eine adäquate Personalplanung verantwortlich ist?
2. Akzeptiert er, dass die Interessen der Benützerinnen und Benützer von Bahnhöfen in kleinen und mittleren Zentren weniger hoch gewichtet werden als jene der Bahnhöfe in den grossen Zentren und die Agglomerationen und ländlichen Räume dadurch gering geschätzt werden?
3. Teilt er die Auffassung, dass bei einer für die Bahnbenützerinnen und Bahnbenützer bestehenden Unsicherheit, ob die Haltestellen gemäss offiziellem Fahrplan tatsächlich angefahren werden oder nicht, der öffentliche Verkehr massiv an Attraktivität verliert?
4. Teilt er die Auffassung, dass Investitionen in Milliardenhöhe und Angebotsausbauten zur Farce werden, wenn Verbindungen angeboten werden, die in der alltäglichen Umsetzung kaum praktikabel sind oder wenn Züge Halte an Orten auslassen, wegen deren Erschliessung sie überhaupt verkehren (unter dem Strich wird die Reisezeit in solchen Fällen z.B. von Baden nach Bern so wieder länger als sie das vor der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Olten-Bern war)?
5. Ist er bereit, gegen diese unakzeptable Praxis bei der SBB in geeigneter Form zu intervenieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Auch ohne Mangel an technisch funktionstüchtigem Rollmaterial und ausreichendem Personal lassen sich Verspätungen und Störungen von Zügen nicht vollständig vermeiden. Die SBB verfolgt das Ziel, bei Verspätungen und Störungen mit kurzfristigen Massnahmen den übrigen Verkehr zu stabilisieren und Verspätungsübertragungen auf andere Züge zu vermeiden. Allerdings sind diese Massnahmen im Interesse der Zuverlässigkeit des Fahrplanangebotes auf das Notwendigste zu beschränken. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Massnahmen in Verbindung mit einer zweckmässigen Kundeninformation geeignet sind, der Betriebspflicht nachzukommen.
2. Die von der SBB ergriffenen Massnahmen basieren auf einer Kunden-Gesamtsicht. Es handelt sich weder um die Bevorteilung von bestimmten Regionen, noch um eine Geringschätzung von ländlichen Gebieten. Es wird versucht, die Auswirkungen eines verspäteten Zuges auf möglichst wenig Fahrgäste zu beschränken.
3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs trotz manchmal vorkommenden Verspätungen und Anschlussbrüchen sehr hoch ist.
4. Gemäss Auskunft der SBB kommt die Massnahme mit dem Wegfall des Haltes in Baden und Brugg AG durchschnittlich 1,5 Mal pro Monat zur Anwendung. Auch wenn diese Fälle ärgerlich sind, kann die Verbindung nicht als "in der täglichen Umsetzung kaum praktikabel" bezeichnet werden.
5. Die operative Steuerung des Fernverkehrs liegt in der Kompetenz der SBB. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, gegen die Praxis der SBB zu intervenieren.
Antwort des Bundesrates.