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20.3037 · Interpellation · 2020-03-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Laut einer Mitteilung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt vom 3. Februar hält die Hälfte der am Zoll kontrollierten Lastwagen, die gefährliche Güter transportieren, die gesetzlichen Bestimmungen nicht ein.

Der Basler Kantonschemiker hat angegeben, von 103 kontrollierten Lkw mit Gefahrgut habe er 46 angezeigt. Grund für die Anzeige war in der Hälfte der Fälle eine ungenügende Sicherung der Ladung; weitere Gründe waren fehlende Ausrüstung sowie mangelhafte Kennzeichnungen oder Informationen. In 22 Fällen waren die Verstösse so schwer, dass die Lastwagen nicht weiterfahren durften. Diese Kontrollen, die vom Labor des Kantonschemikers, der Kantonspolizei und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) durchgeführt werden, machen auf einen Zustand aufmerksam, der sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt besorgniserregend ist.

Die EZV gibt in ihrem Bericht "Fakten und Zahlen 2019" an, bei den von ihr durchgeführten Schwerverkehrskontrollen insgesamt 38 722 Verstösse angezeigt zu haben. Anders als der Kantonschemiker macht die EZV jedoch keine Angaben über die Risiken der Transporte, die transportierten Güter oder die Art der Verstösse.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Werden ähnliche Kontrollen auch in den anderen Kantonen, in denen Gefahrguttransporte stattfinden, durchgeführt? Falls ja, mit welchen Ergebnissen?

2. Sieht die EZV vor, spezifische Massnahmen bezüglich Gefahrguttransporten zu treffen, da mit diesen Transporten ein hohes Risiko verbunden ist und die Bestimmungen nur sehr mangelhaft eingehalten werden, wie die Basler Analysen gezeigt haben?

3. Die Bergstrasse über den Simplonpass wird häufig von Fahrzeugen genutzt, die gefährliche Güter transportieren, und ist ausserdem weit von der Zollkontrollstelle entfernt. Wie sieht die Lage am Simplon aus?

4. Das Bundesamt für Strassen veröffentlicht seit letztem Jahr die Ergebnisse der Schwerverkehrskontrollen, die in den Schwerverkehrskontrollzentren und von mobilen Kontrolleinheiten durchgeführt werden. Ist es dem Bundesrat möglich, darin in Zukunft genau auf die besonderen Umstände der Gefahrguttransporte einzugehen?

5. Ist der Bundesrat der Meinung, dass bei den Gefahrguttransporten genügend Kontrollen durchgeführt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen in der Schweiz bildet eine flankierende Massnahme zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Sie gestaltet die strassen- und bahnseitigen Rahmenbedingungen so, dass die Marktchancen für den Bahngüterverkehr erhöht werden. Sie trägt überdies dazu bei, dass die rechtlichen Vorschriften im Strassenverkehr besser eingehalten werden. Schliesslich dient sie auch der Erhöhung der Strassenverkehrssicherheit. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:

1./2. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist neben den Kantonen Vollzugsorgan im Bereich der verkehrspolizeilichen Kontrollen. Die Kontrollen der EZV basieren auf Artikel 4 der Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs (SR 741.013) und werden in den Weisungen über die verkehrspolizeiliche Kontrolle beim Grenzübertritt (http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2008-05-22_2366_d.pdf) durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) präzisiert.

Kontrollen durch die EZV erfolgen in der Regel im Zusammenhang mit einer Zollkontrolle. Beim massgeblichen Teil der 38'722 erwähnten Aufgriffe handelt es sich um Verstösse in Bezug auf das Gewicht oder die Höhe/Breite.

Wie bei allen Kontrollen der EZV erfolgen auch jene im Bereich der Verkehrssicherheit risikobasiert und lageabhängig. Gefahrenguttransporte werden - in Absprache mit den Kantonen oder weiteren Stellen - gemeinsamen Schwerpunktkontrollen unterzogen, wie dies beispielsweise in Basel der Fall war. Die Ergebnisse solcher gemeinsamen Kontrollen werden von den Kantonen in der "Statistik der Schwerverkehrskontrollen" des ASTRA ausgewiesen.

3. Bei der Simplonpassstrasse handelt es sich um eine Nationalstrasse 3. Klasse. Somit ist das ASTRA für die Ausgestaltung dieser Strasse zuständig. Das ASTRA hat in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche und organisatorische Massnahmen realisiert, welche die Sicherheit - auch für die täglich 20 bis 30 Schwerverkehrstransporte mit gefährlichen Gütern - erhöhen (u. a. verbesserte Rückhaltesysteme, Notfallspur, Signalisation zum richtigen Bremsverhalten, Realisierung Schwerverkehrs-Kontrollplätze). Zudem wurden im Rahmen der schweizweiten Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen die polizeilichen Kontrollen auch auf der Simplonachse erhöht. Auf der Simplonstrecke findet die Zollveranlagung und eine allfällige Kontrolle nicht beim Grenzübergang Gondo, sondern bei der Zollstelle Brig Gamsen statt.

4./5. Die Zuständigkeit für die Schwerverkehrskontrollen obliegt den Kantonen gemäss dem vom ASTRA umgesetzten Konzept zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen. Intensivierte Kontrollen tragen dazu bei, dass sich möglichst viele Chauffeure konsequent an die Vorschriften halten und möglichst viele schwere Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen. Die Kantone und die EZV bestimmen selbständig über den Zeitpunkt und die Ausgestaltung der Kontrollen. Sie berichten dem ASTRA jährlich über die Ergebnisse ihrer Kontrolltätigkeit (vgl. Statistik Schwerverkehrskontrollen https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/schwerverkehr/schwerverkehrskontrollen/statistik.html). Da die Gefahrguttransporte nur einen geringen Anteil am gesamten Schwerverkehr ausmachen, besteht aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit für eine separate Berichterstattung.

Der Bundesrat erachtet die Schwerverkehrskontrollen als genügend, um die Verkehrssicherheit umfassend zu gewährleisten und allfällige Missbräuche im Strassentransport wirksam zu unterbinden.

Antwort des Bundesrates.

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