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20.3100 · Postulat · 2020-03-12

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gemäss Artikel 123 ParIG beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob Anpassungen aufgrund der ersten Erfahrungen mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG) notwendig sind. Insbesondere sind dabei die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Hat sich das NDG bewährt?

2. Gibt es Anpassungen, die mit Blick auf die öffentliche Sicherheit der Schweiz notwendig sind?

3. Ist das Abwehrdispositiv des Nachrichtendienstes mit Blick auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit der Schweiz ausreichend?

Begründung

Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst, kurz Nachrichtendienstgesetz (NDG) vom 25. September 2015 ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. Normalerweise erfolgt eine erste Evaluation eines neuen Gesetzes nicht nach so kurzer Zeit. lm Fall des NDG drängt sich eine solche aber geradezu auf: Erstens besteht weiterhin eine erhebliche Terrorgefahr in Europa; die Schweiz ist zwar kein primäres Ziel, die Gefährdungslage ist aber weiterhin vorhanden. Es rechtfertigt sich daher, bereits jetzt eine erste Evaluation vorzunehmen, um Lücken möglichst früh schliessen zu können. Zweitens gehen die Gesetzgebungsarbeiten rund zehn Jahre zurück. Die Bedrohungslage hat sich seither stark verändert. Auch aus diesem Grund ist eine Überprüfung der Situation angebracht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Bereits im Frühjahr 2019 beauftragte der Bundesrat den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit einer ersten Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121). Als Revisionspunkte nannte der Bundesrat unter anderem Anpassungen bei den Aufgaben der Kontrollorgane, im Bereich der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM, Artikel 26 ff. NDG) sowie formelle Korrekturen. Auch die kürzlich von der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel) geäusserten Forderungen bezüglich der Datenbearbeitung durch den NDB sowie damit zusammenhängende Erläuterungen eines Rechtgutachtens des Bundesamtes für Justiz werden in die Revision einfliessen. Zudem verlangt das Postulat 17.3831 Glanzmann-Hunkeler, die Einführung neuer Mittel zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus zu prüfen.

Die im Postulat aufgeworfenen Fragen kann der Bundesrat wie folgt beantworten:

1. Nach rund zweieinhalb Jahren Anwendung zieht der Bundesrat eine positive Bilanz aus der Anwendung des NDG. Insbesondere die Einführung der GEBM hat sich bewährt. Die GEBM erlauben es, Bedrohungen gezielter aufzuklären, zu beurteilen und abzuwenden. Damit wurde Schaden für die Schweiz und für andere Länder verhindert. Mit der Ergänzung der Informationsbeschaffung durch die GEBM hat die Schweiz ihr operatives Instrumentarium jenem anderer europäischer Staaten angeglichen. Die verbesserten Möglichkeiten zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung haben die Kooperationsfähigkeit des NDB im internationalen Umfeld weiter gefestigt.

2. Bei der Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus sieht das NDG bisher keine GEBM vor. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes herrschte die Meinung, dass die Bekämpfung von Gewaltextremismus besondere Zurückhaltung erfordert, weil dieses Phänomen näher an politisch ideologischen Bewegungen angesiedelt ist. Heute gehört gewalttätiger Extremismus nebst Terrorismus und Spionage zu den bedeutendsten Bedrohungsformen und es wird teilweise eine Zunahme der Gewalttätigkeit bzw. -bereitschaft festgestellt. Ebenso lässt sich international eine zunehmende Vernetzung feststellen. Sind die präventiven Mittel lückenhaft, besteht zudem die erhebliche Gefahr, dass die Schweiz zu einem Ruckzugsort oder Treffpunkt für ausländische gewaltextremistische Personen wird. Daher wird die Ausweitung der GEBM auf den gewalttätigen Extremismus im Rahmen der laufenden Arbeiten zur NDG-Revision geprüft.

3. Das Abwehrdispositiv des NDB ist grundsätzlich geeignet und wirksam, um die öffentliche Sicherheit der Schweiz in der aktuellen Bedrohungslage zu schützen. Eine nicht zu unterschätzende Lücke besteht allerdings im Bereich des gewalttätigen Extremismus, die mit der anstehenden Revision durch das Parlament geschlossen werden könnte. Die Gewährleistung der Sicherheit ist aber nicht nur eine Frage des rechtlichen Instrumentariums. Die Erfüllung der Hauptaufgabe des NDB - die umfassende Beurteilung der Bedrohungslage und die daraus abgeleitete Bekämpfung und Verhinderung von gegen die Schweiz gerichteten Bedrohungen - bedingt auch genügend personelle und finanzielle Mittel. Im Rahmen einer allfälligen Erweiterung der Informationsbeschaffungsmöglichkeiten für den gewalttätigen Extremismus wären auch die nachrichtendienstlichen Ressourcen dafür zu beurteilen.

Die im Postulat aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen der laufenden Arbeiten zur NDG-Revision weiter vertieft. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit dem Anliegen des Postulates Rechnung getragen wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.