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20.3105 · Interpellation · 2020-03-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ende Februar 2020 hat die Türkei unter ihrem Staatschef Erdogan aus politischen Gründen damit begonnen, den 2016 geschlossenen Flüchtlingspakt mit der EU faktisch ausser Kraft zu setzen. Tausende Migranten versuchen seither, nach Europa zu gelangen. Gemäss Meldungen sind zwei Drittel der Personen aus Afghanistan sowie weiteren Staaten und nicht aus den syrischen Krisengebieten, wie oft suggeriert. Griechenland hat seinerseits rückwirkend auf den 1. März 2020 beschlossen, keine Asylgesuche mehr entgegenzunehmen. Aufgrund dieser Entwicklungen wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Lageentwicklung?

2. Welche vorbereitenden Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen bzw. wird er noch ergreifen?

3. Plant der Bundesrat Massnahmen, um die Schweizer Grenze verstärkt zu sichern? Wäre die Schweiz zurzeit überhaupt dazu in der Lage?

4. Mit wie vielen Personen, die in der Schweiz um Asyl suchen, rechnet der Bundesrat zwischen 1. März und 30. Juni 2020, wenn die Schweiz keine grenzsichernden Massnahmen ergreift?

5. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Anerkennungsquote der Migranten in Anbetracht ihrer vorhersehbaren Zusammensetzung?

6. Rechnet der Bundesrat damit, dass die Schweiz - wie bereits 2015 - erneut für zahlreiche Migranten zuständig wird, weil die eigentlich zuständigen Staaten die Dublin-Fristen verpassen?

7. Ist das Dublin-Abkommen in Anbetracht der Aussetzung von Rücknahmen durch Italien und dem Aussetzen von Asylverfahren durch Griechenland überhaupt noch funktionsfähig?

8. Unter welchen Umständen würde der Bundesrat in Betracht ziehen, ebenfalls die Entgegennahme von Asylgesuchen bzw. die Rückübernahme im Rahmen des Dublin-Abkommens auszusetzen?

9. In seiner Antwort auf die Frage 20.5080 spricht sich der Bundesrat für einen Verteilschlüssel unter den Dublin-Staaten aus. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass ein solcher Verteilschlüssel die Anreize für Wirtschaftsmigranten, um Asyl in Europa nachzufragen, im Gegenteil noch erhöht, und dass ein solcher Schlüssel trotzdem zu einer innereuropäischen Migration in Richtung jener Staaten mit den attraktivsten Sozialleistungen führt?

10. Welchen Einfluss hätte eine Migrationswelle auf die Verbreitung des Coronavirus bzw. die Anstrengungen und die Auslastung der Behörden und des Gesundheitswesens beim Kampf gegen die Ausbreitung des Virus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat beobachtet sowohl die Lage an der türkisch-griechischen Grenze als auch die Entwicklung bezüglich der Ausbreitung von COVID-19 aufmerksam.

Die Türkei schloss im Kampf gegen das Coronavirus am 18. März 2020 die Grenzen zu Griechenland und Bulgarien und beendete somit die per Ende Februar 2020 ausgelöste Migrationsbewegung. Die Anlandungen auf den griechischen Inseln sind seit dem kurzzeitigen Höhepunkt vom 1./2. März 2020 stark zurückgegangen und unterdessen weitgehend zum Erliegen gekommen. In Europa wurden im Zusammenhang mit dem Coronavirus verschiedene Massnahmen getroffen, darunter verstärkte Grenzkontrollen sowie (teilweise) Grenzschliessungen. Infolge der Abnahme des Verkehrsaufkommens und der vermehrten Kontrollen ist die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Deshalb ist derzeit mit einer tiefen Weiterwanderung von Migranten und einer Abnahme der Asylgesuche zu rechnen.

2. Sollte sich ein erheblicher Anstieg der Asylgesuche abzeichnen, wird die Schweiz umgehend Vorbereitungen für die Umsetzung der bestehenden Aufwuchs- oder Notfallkonzepte einleiten. Auf europäischer Ebene nahm die Schweiz am 4. und 13. März 2020 an Sitzungen des Justiz-und Innenministerrates der EU teil, an welchen eine Erklärung zur Situation an der EU-Aussengrenze verabschiedet wurde. Darin wird auf den Schutz der EU-Aussengrenze hingewiesen, die Solidarität mit Griechenland und den Partnern im Westbalkan bekräftigt und die Türkei aufgefordert, die EU-Türkei-Erklärung von 2016 vollumfänglich umzusetzen. Die Schweiz entsendet zudem Experten für Frontex und leistet so einen Beitrag an die europäischen Bemühungen zum Schutz der Aussengrenze.

3. / 4. Mit Erlass der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2; SR 818.101.24) hat der Bundesrat grenzsichernde Massnahmen beschlossen und Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wiedereingeführt. Ferner ist gewissen Personen unter Vorbehalt gewisser Ausnahmen die Einreise in die Schweiz grundsätzlich untersagt. Der Einreisestopp gilt auch für Asylsuchende. Sie haben die Möglichkeit, ihr Asylgesuch in einem der Nachbarstaaten der Schweiz einzureichen, wo ihnen keine asylrelevante Verfolgung droht. Personen, die sich auf Schweizer Territorium befinden, oder Personen, bei denen eine Rückübergabe an die Behörde des Nachbarstaats nicht möglich ist, können weiterhin ein Asylgesuch stellen.

5. Der Bundesrat kann keine Aussagen zur Anerkennungsquote bei Personen machen, welche in der Schweiz noch gar kein Asylgesuch gestellt haben.

6. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass sich eine ähnliche Situation wie im Jahr 2015 wiederholt. Der damalige Anstieg beruhte insbesondere darauf, dass die Länderentlang der westlichen Balkanroute Migrantinnen und Migranten weitgehend ungehindert durchreisen liessen, was heute nicht mehr der Fall ist. Zudem konnten dazumal die italienischen und griechischen Behörden die Fingerabdrücke von anlandenden Personen nicht mehr zeitnah in die Zentraleinheit Eurodac einstellen. Dies ist derzeit weder in Italien noch in Griechenland festzustellen.

7. / 8. Die Dublin-Staaten, so auch Italien, prüfen weiterhin Ersuchen der Schweiz und anderer europäischer Staaten gemäss den Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung. Allerdings hat Italien - wie die Schweiz und andere Dublin-Staaten auch - aufgrund der Corona-Krise eine temporäre Aussetzung von Dublin-Überstellungen beschlossen.

9. Der Bundesrat teilt die Meinung nicht, dass ein Verteilschlüssel zu Anreizen führen würde. Dies umso mehr, als in der laufenden Dublin-Reform Regelungen diskutiert werden, welche die Sekundärmigration weiter einschränken sollen: So soll die Zuständigkeit eines Staates, anders als heute, nicht mehr oder nur noch unter sehr eng gefassten Bedingungen auf einen anderen übergehen können.

10. Der Bundesrat rechnet derzeit nicht mit einem Anstieg der Migration in die Schweiz. Grundsätzlich ist das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko unter Asylsuchenden nicht anders als dasjenige der Schweizer Wohnbevölkerung. Um die Empfehlungen des BAG und des Bundesrates in Bezug auf Hygiene (insb. bezüglich Mindestabstand unter Personen) einzuhalten, haben alle Bundesasylzentren zahlreiche Massnahmen umgesetzt. So wurden z.B. die Unterbringungskapazitäten trotz niedriger Belegungszahlen erhöht, was bedeutet, dass in jedem Zimmer weniger Personen untergebracht sind. Des Weiteren wurden zusätzlich separate Quarantäne- und Isolationsbereiche für besonders gefährdete Personen, für Verdachtsfälle und für bestätigte Fälle eingerichtet.

Antwort des Bundesrates.