20.3118 · Postulat · 2020-03-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen, der Auskunft gibt über ausländische Beteiligungen an Schweizer Unternehmen, in welchem auch über die wirtschaftliche Berechtigung ausländischer Anlegerinnen und Anleger an schweizerischen Handelsgesellschaften informiert wird.
Begründung
Vor einem Jahrzehnt musste der Bund mit Steuergeldern in zweistelliger Milliardenhöhe eine Schweizer Grossbank vor dem Aus retten und dort hat damit ein erhebliches Risiko der Finanzwelt übernommen. Seither hat das Bewusstsein um die Problematik des Too big to fail zugenommen, und der Bundesrat hat die Eigenkapitalvorschriften für die Banken verschärft.
Das Handelsregister weist die meisten Handelsgesellschaften samt vielen Merkmalen aus. Aber das Handelsregister bietet keine solide Basis, um festzustellen, wer ein Unternehmen tatsächlich beherrscht. Somit ist es anhand des Handelsregisters nicht möglich, Risiken wirtschaftlicher Berechtigungen bei Mehrheitsbeteiligungen zu erkennen, welche auf Vermögenswerten beruhen, deren Herkunft nicht oder ungenügend abgeklärt worden ist und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese aus dubiosen Quellen stammen oder gar kriminellen Ursprungs sind.
So dürften in der Vergangenheit die exorbitanten Beträge von Potentatengeldern etwa der Familien Duvalier aus Haiti, Marcos aus den Philippinnen oder Mobutu Sese Seko aus Zaïre auch mit Hilfe dieser Unzulänglichkeiten in der Schweiz versteckt worden sein. Sehr aktuell erscheint der Fall der angolanischen Staatspräsidententochter Isabel dos Santos. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die Crypto AG, Steinhausen/ZG: Eine Schweizerische Aktiengesellschaft, bei der die Eigentümerschaft im Handelsregister nicht ersichtlich war. Dass die wirtschaftlich Berechtigten bei einer Stiftung in Liechtenstein, dem CIA und dem NDB zu finden waren, war nicht einsehbar.
Ein erster Schritt zur Limitierung solcher Risiken dürfte die Erfassung der wirtschaftlichen Berechtigung sein, anhand der der Bundesrat aufzeigen kann, wie viele Schweizer Unternehmen welcher Grössenordnung in bedeutendem Ausmass von Beteiligungen ökonomisch volatiler oder risikobelasteter Grossanlegerinnen und -anleger abhängig sind.
Da von solchen Risiken sehr viele Arbeitsplätze in der Schweiz abhängen könnten, erschiene es mehr als fahrlässig, diese Informationslücke nicht zu schliessen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Geldwäschereigesetz (SR 955.0) sieht vor, dass die Finanzintermediäre nicht nur die Vertragspartei identifizieren, sondern auch den wirtschaftlich Berechtigten. Überdies gelten im Umgang mit ausländischen politisch exponierten Personen erhöhte Sorgfaltspflichten. Aktionäre sind zudem verpflichtet, den jeweiligen Gesellschaften die wirtschaftlich Berechtigten zu melden (Art. 697j und 790a OR, SR 220). Die Gesellschaften sind ihrerseits verpflichtet, ein Register der wirtschaftlich Berechtigten zu führen und dieses im Inland den zuständigen Behörden jederzeit zugänglich zu machen (Art. 697l OR).
Ausserdem sind Investoren, die Aktien einer börsenkotierten Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz erwerben oder veräussern und dadurch spezifische Grenzwerte der Stimmrechte (3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 oder 66 2/3 Prozent) erreichen, unter- oder überschreiten, verpflichtet, dies der Gesellschaft und den jeweiligen Schweizer Börsen, an denen die Beteiligungspapiere kotiert sind, zu melden (Art. 120 FinfraG, SR 958.1). Dies dient dazu, die Beherrschungsverhältnisse in börsenkotierten Unternehmen transparent zu machen und Übernahmeabsichten frühzeitig aufzudecken. Für an der SIX Swiss Exchange kotierte Aktien sind diese Informationen unter www.ser-ag.com/de/home.html Grundlagen Meldungen Marktteilnehmer Bedeutende Aktionäre abrufbar.
Basierend auf diesen Informationen hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 2019 in einer Studie die Besitzverhältnisse an börsenkotierten schweizerischen Unternehmungen untersuchen lassen (siehe www.seco.admin.ch Publikationen & Dienstleistungen Publikationen Strukturwandel und Wachstum Branchenanalysen Besitzverhältnisse an börsenkotierten schweizerischen Unternehmungen - Eine Analyse des "SMI expanded" Aktienuniversums). Gemäss dieser Studie lag zum Stichtag 15. September 2018 der durchschnittliche, marktkapitalisierungsgewichtete Anteil der bekannten Stimmrechte in Schweizer Hand bei 68 Prozent, der ausländische Anteil bei 29 Prozent (3 Prozent konnten nicht eindeutig zugeordnet werden). Gemessen am ungewichteten Durchschnitt hielten Schweizer Investoren 40 Prozent der bekannten Stimmrechte, die ausländischen Investoren 52 Prozent (8 Prozent nicht zuordenbar). Im Anhang dieser Studie sind die einzelnen Aktionäre resp. Aktionärsgruppen aufgelistet. Naturgemäss handelt es sich bei solchen Analysen um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen sowie die öffentlich verfügbaren Informationen ausreichen, um die Transparenz bezüglich Beteiligungen an Schweizer Unternehmen sowie der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und Rechtskonstruktionen zu gewährleisten.
Einen entsprechenden Bericht erachtet er als nicht notwendig, zumal das SECO die öffentlich verfügbaren Informationen für börsenkotierte Unternehmen erst kürzlich in oben erwähnter Studie aufbereiten liess. Einen Bericht, in welchem über die wirtschaftlich Berechtigten von nicht börsenkotierten Unternehmen Auskunft gegeben würde, wäre mit den heute verfügbaren öffentlichen Informationen nicht realisierbar.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.