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20.3122 · Interpellation · 2020-03-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die im Rahmen der Nationalen Forschungsprogramme (NFP) 70 und 71 durchgeführten Studien haben aufgezeigt, dass es bei der Abfallverbrennung zu grossen Energieverlusten kommt. Die Forscherinnen und Forscher haben erhoben, dass in Siedlungsabfällen das Energieäquivalent von 64 Petajoule (PJ) oder 1,5 Millionen Tonnen Erdöl steckt. Von diesen 64 PJ werden während der Verbrennung deren 37 ungenutzt freigesetzt, und nur 10 werden als Wärmeenergie und 6,3 in Form von Elektrizität zurückgewonnen. Diese schlechte Energieeffizienz ist dem Umstand geschuldet, dass noch immer viel zu viele biogene Abfälle in den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) landen.

Die Abfallbewirtschaftung, insbesondere das Recycling, hat eine positive Ökobilanz; bei der Kehrichtverbrennung ist dies aber nicht der Fall, weil bei der Verbrennung, insbesondere bei der Verbrennung von Plastik, CO2 entsteht, was zu einer bedeutenden Erhöhung des CO2-Ausstosses führt.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind sich einig, dass das Recycling ein grosses Potenzial zur Energierückgewinnung hat.

Das aus den zwei NFP gezogene Fazit ist eindeutig: Das gezielte Aussortieren von Plastik oder der Ersatz fossiler Brennstoffe in den Zementwerken durch Plastik ist aus Sicht des Umweltschutzes der Verbrennung in KVA vorzuziehen.

1. Die Studien haben gezeigt, dass noch immer viel zu viele biogene Abfälle in den KVA landen; was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit diese Absurdität ein Ende hat?

2. Zementwerke haben wegen des Monopols der KVA nur einen begrenzten Zugang zu Plastikabfällen; die NFP haben aber gezeigt, dass es sinnvoller wäre, fossile Brennstoffe durch Plastikabfälle zu ersetzen. Was will der Bundesrat unternehmen, damit Zementwerke und Recyclingunternehmen einen verbesserten Zugang zu Plastikabfällen haben?

3. Ist der Bundesrat angesichts der Ergebnisse der erwähnten NFP bereit, ein Moratorium für den Bau neuer KVA auszurufen?

4. Der Kampf gegen den Klimawandel ist prioritär. Die gegenwärtige Art und Weise der Abfallbewirtschaftung steht im Widerspruch zur Schweizer Klimapolitik. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Schwerpunktplan zur Abfallbewirtschaftung zu erarbeiten, damit die besten Verwertungsketten für Schweizer Haushaltsabfälle wissenschaftlich festgelegt werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsst prinzipiell eine Optimierung der Energieeffizienz der Abfallanlagen, lehnt aber eine einseitige Ausrichtung der Abfallwirtschaft auf den Energiesektor ab, da andere wichtige Aspekte wie die Entsorgungssicherheit, Ausschleusung von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf und der Qualität des Abfallrecyclings gleichermassen berücksichtigt werden müssen.

Zu 1) Untersuchungen des BAFU über die Zusammensetzung von Kehricht aus Privathaushalten haben ergeben, dass rund ein Drittel aus Biomasse wie Küchen- und Gartenabfälle, Speiseresten usw. besteht. Dies reduziert den Heizwert wegen des höheren Wassergehalts. Gemäss Artikel 13 Absatz 1 der Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) sind die Kantone verpflichtet, verwertbare Anteile an Grünabfällen separat zu sammeln, die dann in Kompostier- oder Vergärungsanlagen verwertet werden können. Es obliegt den Kantonen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Anteil an Grünabfällen im Hauskehricht zu reduzieren. Auf Bundesebene besteht aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf.

Zu 2) Zementwerke sind im Gegensatz zu KVA privatwirtschaftlich geführte Produktionsanlagen von Zement. Da bei der Zementproduktion die in Abfällen enthaltenen Schwermetalle in das Produkt gelangen, dürfen die Zementwerke nur bestimmte, schadstoffarme Abfälle wie Kunststoffe, Altreifen, Altöl, Lösungsmittel etc. mitverbrennen. Der Betrieb und die Verfügbarkeit von Zementwerken unterliegen ausschliesslich wirtschaftlichen Rahmenbedingungen; sie haben keine rechtliche Verpflichtung für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Das Monopol der öffentlichen Hand für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, worunter auch Kunststoffabfälle gehören, ist eine wesentliche Voraussetzung für die kantonalen Abfallplanungen. Kunststoffabfälle sind primär zu vermeiden. Die stoffliche Verwertung ist ökologisch generell besser als die thermische Nutzung.

Zu 3) Die Betrachtung der Ökoeffizienz von Anlagen darf nicht nur nach energetischen Gesichtspunkten oder nach Aspekten der CO2-Emissionen erfolgen. Es sind auch abfallpolitische Aspekte zu berücksichtigen. Die Planung der Verbrennungskapazitäten erfolgt aufgrund der kantonalen Abfallplanung und muss die langfristige Entwicklung berücksichtigen. Die Kantone müssen in der Lage sein, flexibel auf den Kapazitätsbedarf reagieren zu können. Durch ein Moratorium würde der Neubau von wesentlich energieeffizienteren Anlagen verhindert und der Weiterbetrieb alter, wenig effizienter Anlagen quasi statuiert. Seitens der Fernwärmebranche sowie des Verbandes der Betreiber Schweizerischer Abfallbehandlungsanlagen (VBSA) ist zudem beabsichtigt, dass die Abfallverordnung (VVEA) durch Änderung des Artikels 32 Absatz 2a dahingehend angepasst werden soll, dass bei KVA-Sanierungen und neuen Anlagen die minimale Energieeffizienz deutlich erhöht wird. Der Bundesrat lehnt ein Moratorium für neue KVA-Kapazitäten ab, da dadurch den Kantonen ein wichtiges Instrument zur Abfallplanung entzogen würde.

Zu 4) Die Kantone entscheiden als Vollzugsbehörden autonom über die Abfallplanung und die ihnen übertragenen Aufgaben in der Abfallentsorgung (Artikel 31 ff. Umweltschutzgesetz, SR 814.01). Die Kantone haben dabei die Verpflichtung, den Bedarf an Abfallanlagen zu ermitteln, Überkapazitäten zu vermeiden und die Standorte der Abfallanlagen in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen festzulegen. Der Bund hat lediglich eine Vermittlerrolle. Er verfügt zurzeit nicht über Instrumente, die einen direkten Eingriff in die Abfallplanung und die Errichtung von Abfallanlagen erlauben. Die KVA sind darüber hinaus der Klimagesetzgebung ebenso unterstellt wie auch die Zementindustrie.

Antwort des Bundesrates.