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20.3130 · Motion · 2020-04-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen ebenfalls einen Fahrplan aufzustellen, damit Familien rasch zusammengeführt und die Personenfreizügigkeit wiederhergestellt werden kann.

Begründung

Die Schliessung der Landesgrenzen aufgrund der Corona-Pandemie bedeutet insbesondere für die Grenzregionen massive Beschränkungen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sehen sich derzeit viel längeren Wartezeiten ausgesetzt, auch wenn sie in "Krisen-kritischen" Institutionen oder Unternehmen (z.B. in Schweizer Spitaleinrichtungen oder in der Lebensmittelindustrie) arbeiten.

Analog zum 3-stufigen Fahrplan der Lockerungen im Inland soll der Bundesrat auch einen Fahrplan aufstellen, wann welche Grenzübergänge wieder geöffnet werden. Unverheiratete Paare haben sich teilweise seit Wochen nicht gesehen und Eltern im Ausland konnten nur besucht werden, wenn sie z.B. schwer krank waren ("Härtefall-Klausel" in der COVID-2-Verordnung).

Ziel muss sein die Personenfreizügigkeit so bald als epidemiologisch möglich wiederherzustellen und auch dem Tourismus eine Perspektive zu geben. Der Bundesrat soll sich zusammen mit den Schengen-Staaten für ein koordiniertes Pandemie-Management im Schengen-Raum engagieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Anliegen der Motion, dass Familien möglichst rasch wieder zusammengeführt werden und die Personenfreizügigkeit wiederhergestellt wird. Mit der Anpassung der Covid-19-Verordnung 2 (SR 818.101.24) vom 17. April 2020 wurden die darauf basierenden Weisungen präzisiert, um Härtefällen insbesondere bei Familienbesuchen im Einzelfall besser Rechnung tragen zu können. Das Recht auf Familienleben, das sowohl verfassungsrechtlich wie auch völkerrechtlich garantiert ist, wird dabei respektiert.

Massnahmen zur schrittweisen Lockerung an den Grenzen müssen im Einklang mit der Transitionsstrategie des Bundesrates stehen und hängen u.a. von epidemiologischen und volkswirtschaftlichen Faktoren ab. Auch ist der Bundesrat bestrebt, die Lockerungsmassnahmen soweit möglich mit der EU und den Schengen-Staaten zu koordinieren und sich gegenseitig zeitnah über die geplanten Massnahmen zu informieren. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat insbesondere den bilateralen Austausch mit den Nachbarstaaten intensiviert. Weiter nimmt die Schweiz auf verschiedenen Stufen an relevanten Videokonferenzen der EU-Kommission zur Bewältigung der Corona-Krise teil.

Am 29. April 2020 hat der Bundesrat unter Berücksichtigung der epidemiologischen und der arbeitsmarktlichen Entwicklung einen Fahrplan für eine schrittweise Lockerung bei der Einreise in die Schweiz sowie bei der Zulassung ausländischer Staatsangehöriger zum Arbeitsmarkt und zum Aufenthalt festgelegt. In einem ersten Schritt sollen per 11. Mai zunächst die vor dem 25. März 2020 eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer- und EU-Bürgerinnen und -Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. In einem zweiten Schritt könnten, sofern die epidemiologische Situation es erlaubt, ab dem 8. Juni 2020 wieder alle Gesuche von erwerbstätigen EU- und EFTA-Staatsangehörigen bearbeitet werden, die ihre Tätigkeit in der Schweiz auch tatsächlich ausüben können. Dieser zweite Öffnungsschritt soll in Absprache mit den Kantonen und den Sozialpartnern erfolgen und durch die Aktivierung der sistierten Stellenmeldepflicht flankiert werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.