20.3140 · Motion · 2020-04-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Arbeiten mehrere Firmen auf dem Bau oder in einer anderen Branche für einen Grossauftrag zusammen, erhalten sie eine umsatzabhängige Rechnung für Radio- und Fernsehabgaben (RTVG) für jede Arbeitsgemeinschaft (Arge). Dies zusätzlich zur Abgabe, die sie als Unternehmen erhalten. Angesichts der Herausforderungen für die Unternehmen mit der Coronapandemie ist es dringend nötig, dass diese Mehrfachbesteuerung abgeschafft wird.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Sistierung der Mehrfachbelastungen durch die RTVG-Abgabe für Arge zu veranlassen, bis die entsprechenden Gesetze angepasst sind.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Entlastung der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) von der Unternehmensabgabe ist von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) aufgegriffen worden. Die Kommission hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (19.413) zugestimmt, die KVF des Ständerates ist bei der Umsetzung der Initiative bereits weit fortgeschritten. Am 14. Mai 2020 wird die Kommission den Entwurf eines Erlasses behandeln, der durch eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) die ARGE von der Unternehmensabgabe befreien würde, und über das weitere Vorgehen entscheiden. Danach ist eine zügige Umsetzung angestrebt.
Das Anliegen der vorliegenden Motion wird also rasch und auf ordentlichem Weg realisiert. Gleichzeitig hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bereits Rechnungen zur Abgabe 2020 an abgabepflichtige Unternehmen versandt, darunter auch an ARGE. Ausserdem hätte die Entlastung der ARGE von der Unternehmensabgabe eine beschränkte Wirkung: Im Jahr 2019 entrichteten 1'250 ARGE eine Abgabe in der Höhe von insgesamt 1.22 Mio. Franken. Die Forderung der Motion erfüllt daher die Voraussetzung der Verhältnismässigkeit nicht, die bei der Anwendung von Notrecht nach Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gegeben sein muss. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wo immer möglich auf Notrecht verzichtet werden sollte, insbesondere sofern dieses direkt auf die Verfassung abgestützt wird. Er erachtet es als wichtig, behutsam zurück zur Normalität zu finden.
Die ARGE werden ausserdem mit dem neuen Tarif der Unternehmensabgabe ab dem kommendem Jahr entlastet. Dies, weil die ARGE überwiegend in jene tieferen Umsatzkategorien fallen, die dank dem neuen Tarif gegenüber heute mit insgesamt 53 Mio. Franken entlastet werden.
Die zur Begründung des vorliegenden Vorstosses angeführte Corona-Krise fordert im Übrigen nicht nur die ARGE und andere Unternehmen heraus, sondern auch die Service-Public-Medien bei Radio und Fernsehen. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierender Service public bei Radio und Fernsehen ganz besonders in Krisenzeiten ist. Durch den beträchtlichen Rückgang bei den Werbeaufträgen infolge der Krise erlitten die SRG und die privaten Radio- und Fernsehstationen grosse Einbussen, die nicht auf anderem Weg kompensiert werden können. Umso wichtiger ist für sie, dass der Beitrag aus der Radio- und Fernsehabgabe nicht geschmälert wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.