20.3151 · Motion · 2020-04-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Transportunternehmen betreffend die dem öV wegen der Corona-Krise entstehenden ungedeckten Kosten (namentlich Ertragsausfälle) eine Vorlage auszuarbeiten. Diese Vorlage soll eine Gesamtsicht der Corona-bedingten Auswirkungen (u.a. Liquidität, Kurzarbeit, Ertragsausfälle) und entsprechende (Finanzierungs-)Massnahmen über alle Bereiche (Personenverkehr mit allen Sparten, Güterverkehr, Infrastruktur) hinweg enthalten.
Anzustreben ist eine ausgewogene "faire" Lösung, an der nebst dem Bund auch die Transportunternehmen (teilweise durch Auflösung von Reserven) und die Kantone einen Anteil des Ausfalls tragen sollen.
Eine Minderheit der Kommission (Umbricht Pieren, Bourgeois, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Rutz Gregor, Sollberger, Wasserfallen Christian, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Die Auswirkungen der Coronakrise auf den öV sind mit andern Wirtschaftszweigen in einem wesentlichen Punkt nicht vergleichbar: Denn auf Geheiss der Besteller (Bund, Kantone) wird nach wie vor und zu Recht ein grosses Grundangebot aufrechterhalten, um die Grundversorgung sicher zu stellen. Auf gewissen Linien blieb das Angebot sogar mehr oder weniger unverändert (Stundentakt). Im Bereich des Ortsverkehrs mussten sogar Linien, die der Spitalerschliessung dienen, wegen des "social distancing", verstärkt werden. Dadurch fallen die Kosten bei den Unternehmen insgesamt praktisch unverändert hoch an.
Andererseits empfiehlt der Bundesrat allen Personen, den öV möglichst zu meiden. Dadurch fehlen dem öV die Kundinnen und Kunden (minus ca. 80 Prozent - 90 Prozent gegenüber Normalzustand). Es liegt eine grosse Diskrepanz zwischen Aufwand, der auf fast unverändertem Niveau verharrt, und (fehlendem) Ertrag vor. Dies führt bei den öV-Unternehmen zu grossen finanziellen Ausfällen, die pro Monat im Personenverkehr im dreistelligen Millionenbetrag liegen. Bei den öV-Erträgen, die direkt von den öV-Kundinnen und -Kunden stammen, entfallen in "normalen" Zeiten pro Monat durchschnittlich rund 500 Mio. Franken.
Da ein Grossteil der Mitarbeitenden im öV wegen Aufrechterhaltens des Grundangebotes bzw. zur Erfüllung der gesetzlichen Transportpflicht gebraucht werden, löst das Instrument der Kurzarbeit die Grundproblematik nicht.
Viele Transportunternehmen können - trotz der grossen Anstrengungen, die Kosten tief zu halten - die wegen der Coronakrise zu erwartenden grossen finanziellen Lücken (wegen der fehlenden Erträge) nicht alleine tragen. Damit die Transportunternehmen - die in der Regel im Besitz des Bundes, der Kantone und Gemeinden sind - sich nicht überschulden, braucht es eine Lösung in Form einer finanziellen Unterstützung. Der Bund steht dabei betreffend diese Ertragsausfälle in der Pflicht, da er einerseits von den Transportunternehmen die Aufrechterhaltung eines grossen Grundangebots verlangt, andererseits alle in der Schweiz Wohnenden bittet, den öV zu meiden. Die zu treffenden Massnahmen können für die einzelnen Bereiche und Sparten unterschiedlich sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Durch die Empfehlung des Bundesrates, den öffentlichen Verkehr zu meiden und gleichzeitig ein Grundangebot aufrecht zu erhalten, wurde dieser durch COVID-19 stark betroffen. 80 bis 90 Prozent der Einnahmen fehlen, was zu hohen Defiziten im Jahr 2020 führen dürfte. Den Transportunternehmen stehen die allgemeinen, vom Bundesrat beschlossenen Abfederungsmassnahmen zur Verfügung. So können sie zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen einerseits verbürgte Bankkredite in Anspruch nehmen. Hinzu kommen den Transportunternehmen zustehende Leistungen im Falle von Kurzarbeit nach dem geltenden Arbeitslosenversicherungsgesetz, wenn die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Weil die Transportunternehmen aber von Gesetzes wegen keine Gewinne erwirtschaften können, werden sie kaum in der Lage sein, die Einnahmenausfälle zu kompensieren oder Bankkredite zurückzuzahlen.
Der Bundesrat hat daher Verständnis für die schwierige finanzielle Situation vieler Transportunternehmen und wird die im Jahr 2020 aufgrund der Einnahmenausfälle entstandenen ungedeckten Kosten analysieren und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen sowie den Kantonen eine Gesamtsicht erstellen. Gestützt darauf wird er Vorschläge für das weitere Vorgehen inklusive Form und allfälligem Verteilschlüssel zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmen erarbeiten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.