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20.3194 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Nicht erst seit der Corona Virus Pandemie sind wir mit der Thematik sinkender Versorgungssicherheit bei Medikamenten konfrontiert. Ein Teil des Problems ist, dass viele Medikamente nicht mehr in der Schweiz produziert werden. Offenbar haben fast alle Medikamente, die für breite Bevölkerungsschichten benötigt werden, wie Blutdrucksenker, Schmerzmittel oder Antibiotika ihren Ursprung inzwischen in Fernost. Es wäre interessant zu klären, warum es soweit kommen konnte, doch drängender ist die Frage, wie wir nun mit dieser Situation umgehen. Offenbar ist der Schweizer Medikamentenmarkt für Firmen mit diesen Produkten zu unattraktiv.

Folgende Fragen sollen dazu beantwortet werden:

1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen in der Schweiz wieder so werden, dass sie für Pharmafirmen mit Medikamenten für den "täglichen Gebrauch" attraktiv sind?

2. In anderen Märkten gilt: Mehr Anbieter am Markt, führt auch zu einer besseren Versorgung. Wie gedenkt der Bundesrat den Marktzugang von Weiterentwicklungen auf Basis bestehender Produkte zu fördern? Auch hier würde mehr Wettbewerb zu einer Verbesserung der Versorgung führen.

3. Was schlägt der Bundesrat vor, um die negativen Effekte auszuschalten, die auf die Schweizer Versorgungssicherheit gemäss Regulierungsfolgekostenabschätzung zukommen, wenn das Referenzpreissystem eingeführt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein attraktiver Standort Schweiz wesentlich für den Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln und Medizinprodukten ist. Deshalb hat er 2013 den Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie verabschiedet. Dieser will möglichst gute Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie erhalten und weiter schaffen und gleichzeitig der Bevölkerung den physischen und bezahlbaren Zugang zu den Errungenschaften der Biomedizin gewährleisten. 2018 zog der Bundesrat eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der insgesamt 23 Massnahmen des Masterplans. Durch die Erarbeitung und Verabschiedung verschiedenster neuer und geänderter Erlasse (wie z. B. das Humanforschungsgesetz SR 810.30, das Krebsregistrierungsgesetz SR 818.33, das Forschungsförderungs- und Innovationsgesetz SR 420.1) konnten die Rahmenbedingungen für die industrielle und akademische Forschung weiter verbessert werden.

Auch bei der Gewährleistung des physischen Zugangs der Bevölkerung zu Produkten der Biomedizin wurden wichtige Meilensteine erreicht: Durch eine Revision des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) hat der Bund das Inverkehrbringen von Arzneimitteln erleichtert, die in EU- oder EFTA-Ländern seit langem zugelassen sind oder medizinisch verwendet werden (well established use oder traditional use). Seit dem 1. Januar 2019 gibt es zur temporären Verbesserung der Versorgung neu die Möglichkeit einer befristeten Zulassung für Arzneimittel gegen Krankheit, die lebensbedrohend sind oder eine Invalidität zur Folge haben. Weiter kann Swissmedic den Import eines Präparats in ausländischer Aufmachung bei out-of-stock-Situationen befristet bewilligen. Zudem wurde die Einzeleinfuhr von zugelassenen immunologischen Arzneimitteln sowie von Blut und Blutprodukten vereinfacht. Ebenfalls wurde der Import durch Medizinalpersonen von Arzneimitteln, die in der Schweiz fehlen, deutlich erleichtert. Trotz aller Anstrengungen haben noch nicht alle Massnahmen, welche die Medikamentenversorgung verbessern sollen, ihre volle Wirkung entfaltet. Bisher wurden fünf der neun Empfehlungen zuhanden des Bundes (vgl. Bericht vom 20. Januar 2016 "Sicherheit in der Medikamentenversorgung" des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Heim 12.3426) umgesetzt.

Der Bundesrat ist deshalb gewillt, die Rahmenbedingungen für die Versorgung der Schweiz mit Arzneimitteln weiter zu verbessern. Zum einen hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einen neuen Masterplan für die Jahre 2020-2025 zu erarbeiten. Dieser wird aufgrund einer Covid-19-bedingten Verzögerung erst Anfang 2021 vorliegen. Zum anderen ist das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Armeeapotheke daran, einen Folgebericht zum erwähnten Versorgungsbericht zu verfassen (vgl. Motion SGK-S 20.3166, "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen"), der im Herbst 2020 vorliegen und konkrete Stossrichtungen für weitere Massnahmen umfassen soll.

2. Die gezielte Weiterentwicklung eines Arzneimittels kann seine pharmakologischen Eigenschaften verändern und den therapeutischen Nutzen für die Anwender steigern. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit solcher Schrittinnovationen bewusst. Anlässlich der genannten Revision des Heilmittelrechts hat er verschiedene Anreize zur Weiterentwicklung von Arzneimitteln gesetzt: Dazu gehört eine Verlängerung des Unterlagenschutzes von drei auf zehn Jahre, wenn von einer Neuentwicklung ein bedeutender klinischer Nutzen erwartet wird.

3. Der Regulierungsfolgenabschätzung ist einerseits zu entnehmen, dass mit der Einführung eines Referenzpreissystems die Versorgungssicherheit leicht sinken könnte, da Zulassungsinhaberinnen aufgrund tieferer Preise erst später mit Arzneimitteln beliefert würden. Andererseits wird festgehalten, dass unklar sei, ob eine Korrelation zwischen Preis und Versorgung bestehe, da es bereits zu Versorgungsengpässen komme, obwohl Generika in der Schweiz überdurchschnittlich teurer sind. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation Paganini 19.4458,"Versorgungsengpässe bei Medikamenten. Es braucht rasche Lösungen",festgehalten hat, sollen durch das Referenzpreissystem zwar die Preise von patenabgelaufenen Arzneimitteln gesenkt werden, das Referenzpreissystem jedoch so ausgestaltet werden, dass auf Versorgungsengpässe reagiert werden kann. Zudem wird nur für umsatzstarke Wirkstoffe mit drei oder mehr Anbietern ein Referenzpreis festgelegt. Die Versorgungssicherheit soll daher auch nach Einführung eines Referenzpreissystems noch gewährleistet sein.

Antwort des Bundesrates.