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20.3214 · Postulat · 2020-05-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche positiven und negativen Auswirkungen auf Konsumenten, Staat und Wirtschaft eine 12monatige Senkung der Mehrwertsteuer auf mindestens die Hälfte hätte. Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche statischen und dynamischen Effekte ergeben sich aus einer auf 12 Monate begrenzenden Senkung der Mehrwertsteuer um 50 Prozent oder mehr?

2. Was sind die Vor- und Nachteile?

- für die Konsumenten

- für den Staat

- für die Wirtschaft

3. Was ist der Effekt für die steuerliche Standortattraktivität für Firmen unter Berücksichtigung der "taxe occulte"?

4. Lässt sich eine temporäre Senkung innerhalb der Schuldenbremse umsetzen? Unter welchen Bedingungen und mit welchen Auswirkungen?

5. Davon ausgehend, dass der AHV durch die Massnahme keine Nachteile erwachsen sollen: wie könnte der AHV der entstehende Ausfall kompensiert werden?

Begründung

Um die Wirtschaft nach dem Lockdown wieder hochzufahren, reicht es nicht, die getroffenen Massnahmen schrittweise zu lösen, zumal wir laut den neusten Prognosen des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in diesem Jahr mit einem Rückgang des BIP um 6,7 und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit auf 3,9 Prozent rechnen müssen. Es ist deshalb zu prüfen, inwieweit eine auf die Dauer von 12 Monaten beschränkte Halbierung der Mehrwertsteuer positive Effekte auf den Konsum hätte, damit die Wirtschaft nachhaltig wieder in Gang kommt.

Im Jahre 2018 betrugen die Gesamteinnahmen durch die Mehrwertsteuer 22,9 Milliarden Franken. Eine temporäre Halbierung oder mehr würde den Bund rund 12 Milliarden Franken kosten. Damit könnten Unternehmen entlastet werden, wodurch ihre Rückkehr in die Märkte einfacher würde. Es würde der Spielraum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vergrössert, was sich positiv auf die Arbeitslosenzahlen auswirken würde, die heute auf bis zu 10 Prozent oder 400 000 Personen veranschlagt werden. Die Massnahme würde die Hemmschwelle für den Konsum senken und so einen relevanten Beitrag zur Steigerung des Bruttoinlandprodukts darstellen. Schliesslich käme eine zeitweilige Senkung der Mehrwertsteuer allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz zugute, unbesehen ihres Alters oder ihrer finanziellen Situation und wettbewerbsneutral.

Da die Sachverhalte sehr komplex und das öffentlich zugängliche Datenmaterial beschränkt ist, ist es angezeigt, dass die Verwaltung umgehend eine vertiefte Analyse über die Zweckmässigkeit und die Auswirkungen einer temporären Senkung der Mehrwertsteuer erstellt. Auf dieser Basis wäre der Bundesrat in der Lage, innert nützlicher Frist eine klar fokussierte und spürbar wirkende coronabedingte Massnahme zu beschliessen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat auf die Corona-Epidemie schnell und umfassend reagiert, wobei die Kurzarbeitsentschädigungen und die Liquiditätshilfen die wichtigsten Stabilisierungsinstrumente darstellen. Darüber hinaus vertraut er auf die Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die meisten Steuern wirken als automatische Stabilisatoren, d.h. sie glätten den Konjunkturverlauf, selbst wenn keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden. Wenn zum Beispiel die Umsätze zurückgehen, reduzieren sich die Mehrwertsteuereinnahmen; der Rückgang ist weitgehend proportional zum Umsatzrückgang. Damit die automatische Stabilisierung zeitnah erfolgt, hat der Bundesrat am 20. März 2020 eine Verordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei Steuern und anderen Abgaben in Kraft gesetzt. Zudem kann die Abrechnungs- und Zahlungsfrist bei der Mehrwertsteuer kostenlos und ohne Begründung um drei (auf Gesuch hin gar bis zu sechs) Monate verlängert werden. Durch den Aufschub der Steuerzahlung kann vermieden werden, dass Steuern Liquiditätsprobleme verursachen.

Eine temporäre, für ein Jahr geltende Senkung der Mehrwertsteuersätze um die Hälfte würde, ausgehend von den aktuellen Schätzungen der Mehrwertsteuereinnahmen der Jahre 2020 und 2021, bei einer statischen Betrachtung mit Mindereinnahmen von rund 11 Mrd. Franken einhergehen. Dabei ist zu bedenken, dass für den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer ein Mindestsatz von 2 Prozent durch die Bundesverfassung vorgegeben wird. Eine Reduktion aller Mehrwertsteuersätze um die Hälfte müsste somit auch mit einer Verfassungsänderung einhergehen.

Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze würde administrativen Aufwand für die Unternehmen verursachen. Diese Kosten würden zweimal entstehen, da die Senkung auch wieder rückgängig gemacht werden müsste. In der Stellungnahme zur Interpellation Frick 09.3218 wurden die Kosten einer generellen Steuersatzänderung (Erhöhung oder Senkung aller Sätze) für die Unternehmen auf 150-200 Mio. Franken geschätzt (Preise neu kalkulieren und gegebenenfalls anpassen, Kassen umprogrammieren, Preislisten anpassen, IT-Systeme anpassen usw.). Diese Grössenordnung dürfte auch weiterhin realistisch sein, so dass in der Summe mit Kosten von 300 bis 400 Mio. Franken zu rechnen ist.

Der Bundesrat beobachtet sowohl die epidemiologische als auch die wirtschaftliche Entwicklung aufmerksam, um gegebenenfalls auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Von den potenziell infrage kommenden steuerlichen, ausgabenseitigen und regulatorischen Massnahmen ist eine Mehrwertsteuersenkung sicherlich nicht das geeignetste Instrument. Das Verfassen eines entsprechenden Berichts erscheint daher nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.